Nachnamen nach Scheidung oder Tod der Ehegattin oder des Ehegatten ändern lassen
Volltext
Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.
Folgende Namen können Sie wieder annehmen:
- Ihren Geburtsnamen
- den Nachnamen, den Sie vor Ihrem Ehenamen geführt haben
Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.