Verpflegungskosten in Kindereinrichtungen
Verpflegungskosten in Kindereinrichtungen
Seit mehr als einem Jahr ist es im Kindergarten „Baleber Schlümpfe“ gängige Praxis, dass alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Verpflegungsleistung stehen, von den Eltern getragen werden. So regelt es das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA). In Paragraf 13 Absatz 7 heißt es: „Die Verpflegungskosten tragen die Eltern.“
Auf dieser Rechtsgrundlage hat die Gemeinde Barleben den Kindergarten betreffend Leistungen, wie das Austeilen des Essens und den Abwasch des Geschirrs an den Essenanbieter übertragen. Der erhebt dafür eine Art „Servicegebühr“. Die Kosten für die Vollverpflegung sind pro Tag um rund 1,35 Euro (ab 2017 um 1,45 Euro) Euro gestiegen.
Um eine gleiche Verfahrensweise in allen Kindereinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Barleben umzusetzen, werden diese Serviceleistungen ab dem 01. Januar 2018 auch in den anderen Einrichtungen an den jeweiligen Essenanbieter ausgelagert.
Zurzeit werden von den Essenanbietern entsprechende Angebote eingeholt und die notwendigen Leistungsstunden verhandelt. Das Elternkuratorium einer jeden Kindereinrichtung trifft letztendlich die Entscheidung, welcher Essenanbieter die Verpflegungsleistungen in der Einrichtung übernehmen wird.
Aufgrund der Auslagerung der genannten Leistungen ist mit einer Erhöhung der Kosten für die Vollverpflegung um ca. 1,30 Euro bis 1,80 Euro pro Tag zu rechnen.
Damit erfolgt durch die Gemeinde Barleben die gesetzeskonforme Umsetzung des KiFöG LSA, die in anderen Kommunen, wie beispielsweise der Gemeinde Niedere Börde und der Gemeinde Sülzetal bereits längst praktiziert wird.
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