Verbrennen von Gartenabfällen wieder erlaubt - Handkrautungen in den Ortschaften
Verbrennen von Gartenabfällen wieder erlaubt - Handkrautungen in den Ortschaften
Im Landkreis Börde dürfen vom 15. Oktober bis zum 31. Oktober wieder Gartenabfälle verbrannt werden. Gestattet ist dies montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind Gartenfeuer nicht gestattet.
Wichtig: Es dürfen ausschließlich trockene Pflanzen und verholzte Pflanzenteile verbrannt werden. Untersagt ist das Verbrennen von frisch geschnittenen Pflanzenresten und Laub.
Hinweis: Die gelagerten Gartenabfälle sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, sodass Tiere wie Insekten, Mäuse und Vögel, die in dem Haufen Unterschlupf gesucht haben, nicht verletzt oder verbrannt werden.
Bei entfachen der Brandtfläche ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Krankenhäusern, Sanatorien, Altenpflegeheimen und Kindereinrichtungen sowie 30 Meter zu Waldrändern einzuhalten.
Im Rahmen der Herbstkrautungen 2013 werden in den Ortschaften der Gemeinde Barleben die Handkrautungen in folgenden Zeiträumen durchgeführt: Ebendorf vom 14.10. - 16.10.2013 (Ba 1, Eb 2) und Meitzendorf vom 23.09. - 25.09.2013 (Mei 4, Mei 8). Es wird daruf hingewiesen, dass es technologischen und organisatorischen Gründen zu Verschiebungen der Zeiträume kommen kann.