Unternehmertreffen im Innovations- und Gründerzentrum
Unternehmertreffen im Innovations- und Gründerzentrum
Die Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg GmbH (IGZ) war Ende Januar Gastgeber für ein Unternehmerfrühstück der Gemeinde Barleben. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff gab zunächst der IGZ-Geschäftsführer Dr.-Ing. Jürgen Ude einen ausführlichen Überblick über die im Mai 1991 gegründete IGZ GmbH. An der Gesellschaft sind die Landeshauptstadt Magdeburg (30%), die Stadtsparkasse Magdeburg (25,2%), die IHK Magdeburg (25,2%), die Gemeinde Barleben (10%) und die Otto-von-Guericke Universität Magdeburg (9,6%) beteiligt. Zweck der IGZ-Gesellschaft ist die Förderung innovativer und technologieorientierter Unternehmen mit dem Ziel, die Wirtschaftsstruktur in der Region Magdeburg zu verbessern. Als Beispiele nannte Ude die Fraunhofer-Gesellschaft, das IFAK - Institut für Automation und Kommunikation, Regiocom und FuelCon. Alles Einrichtungen mit industrienaher Forschung, die ihre Anfänge im Innovations- und Gründerzentrum MD im Technologiepark haben und heute erfolgreich in ihrem Marktsegment agieren. Insgesamt haben sich seit der Gründung der IGZ GmbH mehr als 140 Unternehmen ausgegründet.
Derzeit arbeiten in den beiden markanten roten Gebäuden des IGZ im Technologiepark Ostfalen in Barleben etwa 400 Mitarbeiter in 74 Unternehmen. Die Gesamtfläche von 25.000 Quadratmetern ist aufgeteilt in 13.500 m² Bürofläche, 6.500 m² Produktions- und Laborfläche sowie 5.000 m² Infrastrukturfläche. „Die Auslastung in unserem Haus schwankt zwischen 88 und 92 Prozent“, informiert Jürgen Ude und erklärt, „dass immer ein gewisser Teil Freiflächen benötigt wird, um flexibel zu sein beispielsweise wenn eine Firma zur kurzfristigen Überbrückung von Kapazitätsengpässen Lagerfläche oder Platz für Versuchsstände benötigt.“
Das Innovations- und Gründerzentrum ist jedoch nicht nur Inkubator für junge innovative Unternehmen, es ist auch Austragungsort für Veranstaltungen wie die Gewerbemesse Ostfalentage, den Tag der Elektromobilität und diverse Kooperationsbörsen.
Der IGZ Geschäftsführer informierte die Teilnehmer des Unternehmerfrühstücks an diesem Tag auch über den geplanten Bau eines weiteren modernen Zentrums im Technologiepark Ostfalen. Nicht weit vom jetzigen Standort entsteht 2016 das Zentrum für Elektromobilität und erneuerbare Energien (ZEE). Im Zusammenhang mit den forschungs- und entwicklungsnahen Einrichtungen wie dem IKAM, der FuelCon AG und der Symacon GmbH spricht Ude hinsichtlich des Umfeldes des IGZ sogar von Campuscharakter.
Wie sich der Strompreis zusammensetzt und welche Möglichkeiten der Entlastung sich für Unternehmen ergeben, darüber informierte der Rechtsanwalt Florian Brahms die Teilnehmer des 39. Unternehmerfrühstücks. Brahms hat sich spezialisiert auf das Energierecht und widmet sich sämtlichen Fragestellungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplung Gesetzes (KWKG). Für seine Mandanten konzipiert er dezentrale Stromkonzepte und prüft Direktvermarktungsverträge. Zum Verständnis ging Brahms in seinem Vortrag als erstes auf die Zusammensetzung des Strompreises ein. Keineswegs neu, aber dennoch nicht ständig präsent, ist die Tatsache, dass sich der Strompreis aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzt, wobei nur 37 Prozent der Kosten für den Strompreis auf die tatsächliche Stromerzeugung entfallen. Die restlichen 63 Prozent sind Abgaben, Umlagen und Steuern. Brahms dazu: „Die meisten Strompreisbestandteile werden an die Netzentgelte geknüpft.“ Als eine wesentliche Möglichkeit der Verringerung der Netzentgelte nannte der Jurist das sogenannte Pooling, das nach einem generellen Verbot seit dem 01.01.2014 unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt ist.
Unter dem Begriff „Pooling“ ist die zeitgleiche Abrechnung mehrerer durch ein und denselben Netznutzer genutzten Stromentnahmestellen zu verstehen. Dabei werden mehrere an das vorgelagerte Netz angeschlossene Entnahmestelle zum Zwecke der Berechnung des Jahresleistungsentgeltes zu einer Entnahmestelle zusammengeführt. Demnach richtet sich die abrechnungsrelevante Leistungsspitze beim Bezug der Elektrizität an der „zusammengefassten Entnahmestelle“ und nicht an jedem Entnahmepunkt separat. Dies führt in der Regel zu geringeren, abrechnungsrelevanten Werten für die Jahreshöchstleistung als bei einer getrennten und damit zeitungleichen Abrechnung der einzelnen Entnahmestellen.
Weiterhin erläuterte Brahms die spezifischen Bedingungen, die Unternehmen zur Befreiung der EEG-Umlage berechtigen.
Intensiv wurde die Zeit für anschließende Gespräche mit den Referenten genutzt. Unabhängig von den Möglichkeiten zur Verringerung der Stromabgaben für Unternehmen, die der Jurist Brahms nannte, besteht offensichtlich der allgemeine Wunsch, das Erneuerbare Energien Gesetz hinsichtlich der Kostenverteilung zu reformieren. Wenn die Großindustrie von Umlagen entlastet ist, die Kosten selbstverständlich weiterhin bestehen, aber auf den Verbraucher bzw. den Mittelstand umgelegt werden, erkennen einige darin die Krücke, an der das EEG hinkt.