Termin für Begradigungen auf den Friedhöfen
Termin für Begradigungen auf den Friedhöfen
Im Sommer 2022 werden auf den Friedhöfen der Gemeinde Barleben die Einebnungen der Grabmale von abgelaufenen Nutzungsrechten vorgenommen. Anträge hierfür müssen in der Gemeinde Barleben im Bau- und Ordnungsamt, Bereich Friedhofsverwaltung bis zum 30.04.2022 abgegeben werden. Anträge die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, bleiben für das Jahr 2022 unberücksichtigt. Die Einebnungen können dann erst wieder im Sommer 2023 erfolgen.
Vor der Begradigung sind die Nutzungsberechtigten bzw. die Angehörigen dazu verpflichtet, die betreffenden Grabstellen zu beräumen, das heißt von Pflanzen und Gewächsen sowie von Grabschmuck und Dekoration zu befreien. Sollte aufgrund von enormem Bewuchses eine aufwendige Beräumung der Grabstelle erforderlich sein, wird die nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Barleben erhoben werden.