Status Quo am Jersleber See
Status Quo am Jersleber See
Das „Erholungscenter Jersleber See“ ist jedes Jahr vor allem in den Sommermonaten ein beliebtes Ausflugsziel für zahlreiche Badegäste und Campingfreunde. Bungalowbesitzer schätzen die Idylle rund um den Jersleber See.
Für die Gemeinde Barleben ist die Unterhaltung dieser Einrichtung im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesses jedoch eine ständige finanzielle Herausforderung. Beispielsweise beliefen sich im Jahr 2013 die Kosten für die Gemeinde Barleben nach Abzug aller Einnahmen auf rund 242.000 Euro. Zwar konnten in den Folgejahren die Kosten durch erhebliche Einsparungen deutlich reduziert werden, machten im Jahr 2015 mit rund 121.000 Euro aber immer noch einen erheblichen Posten im Haushalt der Gemeinde aus. Das soll sich in Zukunft ändern.
Grundlage der Aktivitäten der Gemeinde Barleben am Jersleber See ist eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Niedere Börde aus dem Jahr 2006. Darin wurde vereinbart, dass die Aufgaben hinsichtlich der Naherholung, des Fremdenverkehrs und des Badebetriebes sowie die Aufgaben nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Baumschutzes von der Gemeinde Barleben wahrgenommen werden.
Mit dem Ziel, den Betrieb wirtschaftlicher zu gestalten, hat der Barleber Gemeinderat im März dieses Jahres einige Maßnahmen beschlossen, mit denen das „Erholungscenter Jersleber See“ betreffend mehr Einnahmen generiert werden sollen. So werden seit Beginn dieser Saison verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt und Falschparker konsequent zur Kasse gebeten. Darüber hinaus wird die Zweitwohnsitzsteuer für Bungalowbesitzer hinsichtlich einer möglichen Erhöhung überprüft.
Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der probeweisen Erhebung von Eintrittsgebühren am Jersleber See im Jahr 2017. Seit Juni dieses Jahres zahlt jeder Besucher 1 Euro Eintritt. Als Besucher gilt, wer den Bereich des „Erholungscenter Jesleber See“ mit dem Badestrand, dem Campinggelände und den Bereichen zur Freizeitgestaltung betreten möchte. Das betrifft auch die Bungalowbesitzer. Ebenso gilt das für mitgeführte Hunde.
Für diesen Zweck sind zwei Kassenhäuschen aufgestellt worden. Eines befindet sich am Haupteingang, ein weiteres steht an der östlichen Seite des Sees, am Zugang zur Bungalowsiedlung.
Verlässt ein Besucher das Gelände, möchte später am Tag aber wiederkommen, bekommt er an der Kasse eine Markierung auf seine Eintrittskarte und kann damit die Kasse erneut passieren.
Es ist vorgesehen, aus Kostengründen die Kassenhäuschen nicht täglich zu besetzen. Hier gilt die Faustregel: Bei Badewetter wird kassiert.
Weiterhin ist die Benutzung des Parkplatzes am Jersleber See gebührenpflichtig und wird wie bisher über das vorhandene Schrankensystem und den Parkautomaten geregelt. Je nach Parkdauer zahlen die Fahrzeugbesitzer mindestens 1 Euro bis maximal 8 Euro für das Parkticket.
Des Weiteren ist ab sofort eine Rufbereitschaft zu einem Sicherheitsdienst eingerichtet. Wenn das Informationsgebäude außerhalb der regulären Öffnungszeiten nicht besetzt ist, kann zum Beispiel bei einer Störung der Schrankenanlage unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0177-8415337 ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes um Unterstützung gebeten werden.
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