Ordnungsamt informiert zur Straßenreinigung und zum Winterdienst
Ordnungsamt informiert zur Straßenreinigung und zum Winterdienst
Mit der Erschließung neuer Wohngebiete sind auch einige Neubürger in die Gemeinde Barleben gekommen. Aus diesem Anlass und zur allgemeinen Informationsauffrischung, möchte das Ordnungsamt gern auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Barleben hinweisen. In ihr wird die Pflicht zur Straßenreinigung und auch die Winterwartung für alle Grundstückseigentümer und sonstigen Pflichtigen geregelt.
Die Straßenreinigung ist einmal pro Woche durchzuführen, wobei die Reinigung an Sonn- und Feiertagen um 12:00 Uhr abgeschlossen sein soll.
Die Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Ästen und Unkraut.
Es wird diesbezüglich darauf hingewiesen, dass Kehricht und sonstiger Unrat nach Beendigung der Säuberung durch den Ausführenden unverzüglich und eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind.
Im Übrigen gehört die Beseitigung des Laub- und Fruchtabwurfes von Bäumen und Sträuchern im Herbst ebenso zur Straßenreinigungspflicht.
Das aufgesammelte Laub muss eigenständig und eigenverantwortlich entsorgt werden. Eine unrechtmäßige Lagerung von Laub und Unrat in Säcken, die auf öffentlicher Straße platziert werden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
Die Abholung durch Bedienstete der Gemeinde ist nicht vorgesehen und wird in Zukunft nicht praktiziert.
Der Inhalt der Straßenreinigungssatzung kann auch auf der Homepage der Gemeinde Barleben eingesehen werden.
Nicht zu vergessen: Der Winterdienst ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Straßenreinigungssatzung und verpflichtet den Ausführenden ebenso. Die zur Straßenreinigung Verpflichteten haben bei Schneefall die Gehwege vor ihren Grundstücken mindestens in einer Breite von 1,5 Meter von Schnee zu räumen und so zu lagern, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und dem Gehweg nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass bei einem Übermaß an Schneefall dieser auf dem eigenen Grundstück zu lagern ist.
Auch hier wird auf den Satzungstext (III. Winterdienst) auf der Homepage der Gemeinde Barleben verwiesen.
Download >>Straßenreinigungssatzung<<