NL_004_Soforthilfe für Künstler

Soforthilfe für Künstler

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der Kunst- und Kulturszene eingerichtet, das sich an in existenzielle Notlage geratene Künstlerinnen und Künstler richtet.
Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Rechtsgrundlage ist die Ausnahmeregelung Nr. 7.4 der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Bewilligungsstelle ist das Landesverwaltungsamt.
Das Antragsformular finden Sie >>hier<<

Zusätzlich gilt: Wer sein Einkommen aufgrund von Einbrüchen durch Absagen o.ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies unbedingt auch der Künstlersozialkasse melden. Damit sinken auch die monatlichen Beitragszahlungen.
Die Änderungsmitteilung Einkommen finden Sie >>hier<<.

Für Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt durchgeführt werden können sowie Projekte, die zwischenzeitlich abgesagt worden sind, soll geprüft werden, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bei jedem der kritischen Fälle wird das Landesverwaltungsamt individuell und sorgfältig mit den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern nach einer Lösung suchen. Projektträger sollen sich nach einer Förderung rechtzeitig bei dem Landesverwaltungsamt melden, wenn sie die Maßnahme nicht oder nur teilweise durchführen können.