NL_004_Förderrichtlinien_ergänzt

Förderrichtlinie ergänzt

Die Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung von Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen ist geändert worden.
Die entsprechenden Ergänzungen zur Richtlinie sind im Bundesanzeiger am 30.03.2020 veröffentlicht worden.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:

- der Zuschuss für die Beratungsleistung beträgt 100%, die Höchstsumme der Beratungsleistung beträgt 4.000,00 €
- die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Berater, d. h. es muss nicht in Vorleistung gegangen werden
- nicht enthalten im Zuschuss ist die Mehrwertsteuer, d.h. das beratene Unternehmen muss diese entrichten

>>Vollständige Bekanntmachung<<