NL_004_Förderrichtlinien_ergänzt
Förderrichtlinie ergänzt
Die entsprechenden Ergänzungen zur Richtlinie sind im Bundesanzeiger am 30.03.2020 veröffentlicht worden.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:
- der Zuschuss für die Beratungsleistung beträgt 100%, die Höchstsumme der Beratungsleistung beträgt 4.000,00 €
- die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Berater, d. h. es muss nicht in Vorleistung gegangen werden
- nicht enthalten im Zuschuss ist die Mehrwertsteuer, d.h. das beratene Unternehmen muss diese entrichten