NL 012 KFW-Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

KFW-Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen         

Unternehmen und Kommunen können für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung an Stellplätzen für Elektrofahrzeuge Fördergelder erhalten. Der Zuschuss, der bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und ist auf 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaikanlage oder über einen Energieversorger. Die Ladestationen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein.
Wichtig: Der Zuschuss ist zu beantragen bevor die Ladestation bestellt wird.

Mit dem Zuschuss "Ladestationen für Elektrofahrzeuge" werden z. B. Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Verbände) sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen gefördert.

www.kfw.de