Mehr Transparenz durch Videoaufzeichnung
Mehr Transparenz durch Videoaufzeichnung
Barleber Gemeinderat stimmt Videoaufzeichnung seiner Sitzungen zu
Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wurden die Rechte der Öffentlichkeit auf den Erhalt von Informationen aus kommunalen Gremien nachhaltig gestärkt. Unter anderem wurde die Aufzeichnung von Bild- und Tonmaterial im §52 Abs. 5 KVG LSA durch die Presse oder zur Unterstützung der Gremienarbeit ausdrücklich legitimiert.
Die Neuregelung der Rechtsnorm zeigt deutlich, dass seitens der gesetzgebenden Instanzen dem Wunsch nach höherer Transparenz und Bürgerfreundlichkeit mehr Nachdruck verliehen wird. Eine Erweiterung der Informationsbandbreite und die Erschließung neuer Verbreitungsmöglichkeiten trägt dabei der freien Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger und zur Stärkung der Bürgerbeteiligung an kommunalen Entscheidungsprozessen bei.
Darauf aufsetzend fasste der Barleber Gemeinderat in seiner aktuellen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Steigerung der Bürgerfreundlichkeit und Herstellung von mehr Transparenz durch den Einsatz von Videoaufzeichnungen. Auf Vorschlag der Verwaltung wird es in einer 24-monatigen Testphase Videoaufzeichnungen der Gemeinderatssitzungen geben.
Diese werden in einen durch die Gemeinde Barleben redaktionell betreuten Kanal auf der Videoplattform „YouTube“ veröffentlicht. Nach den Maßgaben des KVG LSA werden der Öffentlichkeit dabei nur die Teile der öffentlichen Tagesordnungspunkte zugänglich gemacht.
Für die fach- und sachgerechte Aufzeichnung der Sitzungen und die Bereitstellung der für die Veröffentlichung nötigen Daten wird ein Dienstleister beauftragt, welcher die Leistung für den Zeitraum übernimmt.
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