Landkreis verlängert Brennzeit für Gartenabfällen bis 07.11.2015
Landkreis verlängert Brennzeit für Gartenabfällen bis 07.11.2015
Der Fachdienst Natur und Umwelt des Landkreises Börde hat aufgrund der derzeitigen Wetterlage die diesjährige Brennzeit für Gartenabfälle bis zum 07. November 2015 verlängert. Die offenizielle Veröffentlichung erfolgt durch den Landkreis im Amtsblatt, dem General-Anzeiger.
Gestattet ist das Verbrennen von Gartenabfällen montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind Gartenfeuer nicht gestattet.
Wichtig: Pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich zu kompostieren. Nur wenn diese pflanzlichen Abfälle von Pilzkrankheiten befallen sind oder wegen ihrer Größe nicht geschreddert werden können, dürfen sie verbrannt werden. Untersagt ist das Verbrennen von frisch geschnittenen Pflanzenresten und Laub.
Hinweis: Die gelagerten Gartenabfälle sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, sodass Tiere wie Insekten, Mäuse und Vögel, die in dem Haufen Unterschlupf gesucht haben, nicht verletzt oder verbrannt werden.
Bei entfachen der Brandfläche ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Krankenhäusern, Sanatorien, Altenpflegeheimen und Kindereinrichtungen sowie 30 Meter zu Waldrändern einzuhalten.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Landkreis Börde berechtigt, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Geldbußen zu verhängen.
Beschwerden richten Sie an folgende Telefonnummer des Landkreises:
03904/72404342