Jugendamt erteilt Zustimmung

Jugendamt erteilt Zustimmung                       

Mit Wirkung zum 01. Juni 2017 hat das Jugendamt des Landkreises Börde der Gemeinde Barleben seine Zustimmung zu den Festlegungen der Kostenbeiträge nach § 13 Abs. 2 S. 2 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen bzw. Tagespflegestellen (Gebührensatzung) vom 15.05.2017 erteilt.
Damit werden die Eltern, die ihren Nachwuchs in einer Kindereinrichtung in der Gemeinde Barleben angemeldet haben, ab dem 01. Juni 2017 mit rund 30 Prozent der umlagefähigen Kosten für einen Kitaplatz herangezogen.

Die Kitakostenbeitragssatzung und die Kitabenutzungssatzung stehen auf der Internetseite der Gemeinde Barleben unter >>Amtliches/Satzungen<< als Download bereit.

Eine Direktverlinkung finden Sie hier:
>>Kitakostenbeitragssatzung<<
>>Kitabenutzungssatzung<<



zurück