Grabmalkontrolle auf den Friedhöfen der Gemeinde Barleben

Grabmalkontrolle auf den Friedhöfen der Gemeinde Barleben                    

Im Juni 2017 wird, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen, die jährliche Kontrolle auf Standsicherheit der Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf den Friedhöfen der Gemeinde Barleben durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Die Kontrolle wird gemäß den Richtlinien für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen vorgenommen. Bei Unfallgefahr werden die Grabmale mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet.

Der Nutzungsberechtigte wird damit unter Hinweis auf seine Pflichten nach § 25 der Friedhofssatzung der Gemeinde Barleben und auf sein Haftungsrisiko aufgefordert, das Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen. Bei unmittelbar drohender Gefahr werden sofortige Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Umlegen des Grabmals) durchgeführt.

Die Nachkontrolle der beanstandeten Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen findet ca. 6 Wochen nach Beendigung der Grabsteinkontrolle statt.



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