Gemeinde fördert Vereinstätigkeiten

Gemeinde fördert Vereinstätigkeiten                                                            

Die Gemeinde Barleben stellt zur Förderung der lokalen gemeinnützigen Vereine in diesem Jahr 25.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Vorhaben und Projekte, die in den Bereichen Kunst, Kultur, Naturschutz, Internationaler Austausch, Sport, Jugend- und Sozialarbeit liegen. Die zielgerichtete Förderung soll dazu beitragen, die inzwischen zur Tradition und zum festen Bestandteil des Kulturlebens in der Gemeinde Barleben gewordenen Projekte und Initiativen mit einem breiten Wirkungskreis zu erhalten und zu fördern. „Vielen Vereinen sind wegen Corona die Einnahmen weggebrochen. Unter den Ehrenamtlichen gibt es dennoch einen großen Tatendrang und enormen Ideenreichtum, mit welchen Aktivitäten man wieder Schwung in das gerade anlaufende Vereinsleben bringen kann“, begründet Bürgermeister Frank Nase die Initiative.  

Die entsprechenden Antragsformulare und weitere Informationen zur Projekt- und zur Investitionsförderung für Vereine sind auf www.barleben.de/vereinsförderung zu finden.

Mit der Bekanntmachung des kommunalen Haushaltes 2021 stehen die finanziellen Mittel ab sofort zur Verfügung. Im nächsten Jahr sollen die Fördermittel für Vereine aufgestockt werden. Insgesamt 150.000 Euro stehen den Vereinen in der Gemeinde Barleben dann zur Förderung von Projekten und Investitionen zur Verfügung.  

Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Barleben Künstler und Kulturschaffende in dem sie von ihnen derzeit keine Mietkosten für die kommunalen Einrichtungen, wie Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Veranstaltungsräume und den Komplex Mittellandhalle erhebt. „Durch die seit über einem Jahr andauernde Corona-Pandemie ist es Kulturschaffenden und Künstlern nicht möglich, aufzutreten und damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wir wollen diesen Personenkreis finanziell entlasten und zurück auf die Beine helfen“, sagt Frank Nase.
Mit großer Einigkeit hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. April dieses Jahres einem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt und diesen beschlossen. Die „Aussetzung der Entgeltordnung für Künstler und Veranstalter“ gilt vom 01.07.2021 bis 31.12.2022. Die Betriebskosten sind von der Aussetzung ausgenommen. 

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