Gartenabfallverbrennung wegen Witterungslage erst ab 2. April zulässig

Gartenabfallverbrennung wegen Witterungslage erst ab 2. April zulässig

Wegen der gegenwärtigen „Nasswetterlage“ wird das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen von gärtnerisch genutzten Flächen im gesamten Landkreis Börde nicht wie geplant ab 15. März 2013, sondern erst ab 2. April 2013 gestattet. Die „Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Börde“ (Brennordnung) bestimmt die Möglichkeit der Verschiebung, wenn dies „aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse erforderlich ist.“ Das Verbrennen vom 15. März bis 31. März 2013 ist unzulässig.

Demnach können nun im Frühjahr 2013 unter Einhaltung der Bestimmungen der Brennordnung des Landkreises Börde, vom 2. April bis 15. April 2013 Gartenfeuer entfacht werden.

Durch das Winterwetter und das für die nächsten Tage prognostizierte Tauwetter und der damit im Zusammenhang stehenden Nässe ist zu erwarten, dass pflanzliche Abfälle noch nicht soweit abgetrocknet sind, dass diese mit geringst möglicher Rauchentwicklung verbrannt werden können. Von daher hat Landrat Hans Walker von der ihm übertragenen Verordnungsermächtigung entschieden, den Brennzeitraum im Landkreis Börde um zwei Wochen nach hinten zu verschieben.

Verbrannt werden dürfen pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen auf Wohngrundstücken und in Kleingärten nun vom 2. April bis 15. April 2013, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr. Dabei sind die Belästigung Dritter und die Behinderung des Straßenverkehrs auszuschließen.

Nicht verbrannt werden darf auf Grundstücken, die einen Mindestabstand von 150 Metern zu Krankenhäusern, Sanatorien, Altenpflegeheimen und Kindereinrichtungen unterschreiten.