Gartenabfallverbrennung vom 15. bis 31. März 2014 in der Gemeinde Barleben gestattet
Gartenabfallverbrennung vom 15. bis 31. März 2014 in der Gemeinde Barleben gestattet
Vom 15. bis 31. März 2014 ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder gestattet. Montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Gartenfeuer entfacht werden. Dabei sind die Belästigung Dritter und die Behinderung des Straßenverkehrs auszuschließen.
Nicht verbrannt werden darf auf Grundstücken, die einen Mindestabstand von 150 Metern zu Krankenhäusern, Sanatorien, Altenpflegeheimen und Kindereinrichtungen unterschreiten. Nicht verbrannt werden dürfen unter anderem: feuchte Gartenabfälle, Rasenschnitt, Tannengrün, Koniferenschnitt, Laub, Beschichtetes oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Haus- und Sperrmüll, Plastikabfälle, Reifen und andere Abfälle.
Der Einsatz von Kompost im eigenen Garten ist die optimale Methode dem Stoffkreislauf Nährstoffe zurückzugeben, welche die Pflanzen dem Boden im Laufe des Jahres entzogen haben. Weiterhin werden die kostenlosen halbjährlichen Baum- und Strauchschnittsammlungen und die Annahme von Grünschnitt bei den Annahmestellen im Landkreis Börde empfohlen.
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