Bürgermeister reagiert auf Offenen Brief des Elternkuratoriums der Kita in Ebendorf
Bürgermeister reagiert auf Offenen Brief des Elternkuratoriums der Kita Ebendorf
Sehr geehrte Mitglieder des Elternkuratoriums der KITA "Gänseblümchen" in Ebendorf,
den von Ihnen verfassten Offenen Brief habe ich erhalten.
Bevor ich auf einige inhaltliche Punkte eingehe, möchte ich Ihnen zunächst mitteilen, dass ich es wertschätze, in welcher sachlichen Form Sie sich in dem Brief äußern, trotz der emotionalen Sachlage.
Grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung, dass die Zustände der derzeitigen Unterbringung der Kinder und die Arbeitsbedingungen für das Betreuungspersonal kein Dauerzustand sein sollen.
Derzeit werden durch den Fachbereich Regiebetriebe/Naherholung/Sportstätten mögliche und notwendige Maßnahmen geprüft, um das Hauptgebäude der Kindereinrichtung in Ebendorf zeitweilig, bis zur Umsetzung eines Neubaus, wieder in Betrieb zu nehmen.
Diese Anstrengungen folgen unterschiedlichen Ansätzen. Neben einer eventuellen Sanierung, deren Umfang aus objektiven Gründen noch nicht ermittelt werden kann, sind durch die Verwaltung im Beisein des Gesundheitsamtes des Landkreises Börde am 15.04.2015 weitere Staubproben genommen und an das Fraunhofer Institut für Silicatforschung in Würzburg geschickt worden. Die dortigen Experten untersuchen die Proben auf Biolöslichkeit. Nach Hinweisen von Sachverständigen und eigenen Recherchen haben wir konkrete Hinweise, dass zur Bewertung der Fasern die Untersuchung der Biolöslichkeit das entscheidende Kriterium ist. Das bisher durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt untersuchte KI-Kriterium ist nur eins von drei Bestimmungskriterien, entspricht nicht mehr dem derzeitigen Wissensstand und wird nur noch selten angewendet.
Sobald uns relevante Ergebnisse vorliegen, werden wir diese und das daraus resultierende weitere Vorgehen in Abstimmung mit dem beteiligten Ämtern des Landkreises Börde in einer Informationsveranstaltung bekannt geben.
In Abstimmung mit dem Gemeinderatsvorsitzenden werden dann auch in einer Sondersitzung des Gemeinderates die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass, unabhängig von den derzeitigen Entwicklungen, grundsätzlich der Neubau der Einrichtung in Ebendorf mit Mitteln aus dem Stark III Programm an oberster Stelle steht. Selbstverständlich wird parallel auch in diese Richtung weitergearbeitet, ohne mögliche weitere Optionen aus den Augen zu verlieren.
Ihrer Forderung nach der Senkung der Betreuungssätze um 20 Prozent kann ich nicht nachkommen, da bei der Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten wesentliche Faktoren der bisher gewohnten Betreuung berücksichtigt und umgesetzt wurden.
So sind die Kinder, bis auf wenige Ausnahmen, in den bisherigen Gruppen gelassen worden. Die Betreuung der Gruppen wird durch die bekannten Erzieherinnen geleistet. Auch die Ausstattung der jeweiligen Objekte ist dem Alter der untergebrachten Kinder entsprechend. Das heißt, die Betreuung entsprechend dem Kinderförderungsgesetzt (KiFöG) ist auch weiterhin gewährleistet.
Für die Inanspruchnahme der Betreuung sind gemäß KiFöG Kostenbeiträge zu erheben. Dabei wird im KiFöG auf eine für Kinder und Eltern zumutbare Erreichbarkeit der Kita abgestellt. Dies ist mit der jetzigen Unterbringung gegeben. Im Übrigen wird laut Satzung ein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde Barleben vorgehalten, was nicht gleichzusetzen ist mit einem Platz in der jeweiligen örtlichen Einrichtung.
Insgesamt sind die Anforderungen entsprechend dem KiFöG erfüllt. Damit ist die Beitragserhebung rechtens und eine Kürzung der Beiträge nicht zulässig.
Freundliche Grüße
Franz-Ulrich Keindorff
Bürgermeister