Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrkameraden: Kürzungen geringer als geplant

Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrkameraden: Kürzungen geringer als geplant                            

Der Gemeinderat Barleben hat in seiner jüngsten Sitzung am 12.03.2015 die neue Satzung über die Entschädigungen der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Barleben zum 01.01.2015 beschlossen.
Nach einem ersten Vorschlag, wonach die Aufwandsentschädigung um 50 Prozent hätte gekürzt werden sollen, suchte die Verwaltung gemeinsam mit den Kameraden auch nach anderen Wegen, um Einsparungen vorzunehmen. Beide Seiten einigten sich in gemeinsamen Gesprächen darauf, dass grundsätzlich auch Kürzungen bezüglich der Ausrüstung und Ausstattung zu akzeptierende Schritte sind.
Der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Barleben wurden nämlich in den vergangenen Jahren sehr großzügig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Das betraf sowohl die Beschaffung und Unterhaltung von Ausstattung und Ausrüstung als auch die Ausbildung der Kameraden. Im Vergleich zu anderen Freiwilligen Feuerwehren befindet sich der Ausrüstungsstand der Barleber Gemeindefeuerwehr auf einem sehr hohen Niveau, so dass trotz der zukünftigen finanziellen Kürzungen die Einsatzbereitschaft selbstverständlich gewährleistet bleibt.
Dennoch ist eine gemeinsam mit der Wehrleitung abgestimmte Reduzierung der Aufwandsentschädigungen für die Kameraden unumgänglich. Die Reduzierung fällt nun jedoch geringer aus als anfangs geplant. Statt die Aufwandsentschädigung um 50 Prozent zu verringern, hat der Gemeinderat mit der neuen Feuerwehrentschädigungssatzung die Reduzierung um 25 Prozent beschlossen.
Gemessen an den bisherigen jährlichen Aufwandsentschädigungen ergibt sich in dem Konsolidierungszeitraum bis 2023 dadurch eine Einsparung in Höhe von etwa 117.000 Euro.

 



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