Antrag der Gemeinde abgewiesen - Lindenbäume im Breiteweg dürfen vorerst nicht gefällt werden
Antrag der Gemeinde abgewiesen – Lindenbäume im Breiteweg dürfen vorerst nicht gefällt werden
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 25. Oktober 2016 den Antrag der Gemeinde Barleben auf Befreiung von den Verboten des Naturschutzes zum Zweck der Fällung von 58 Linden im nördlichen Bereich des „Breiteweg“ in Barleben abgewiesen. Das Verwaltungsgericht sieht weder ein überwiegendes öffentliches Interesse noch eine unzumutbare Belastung seitens der Gemeinde und vertritt die Auffassung, dass die beabsichtigten Ausbauplanungen für den Nordabschnitt des „Breiteweg“ keine Befreiung von dem gesetzlichen Verbot der Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Alleen bzw. Naturdenkmälern rechtfertigen.
Im Zuge der Ausbauplanungen für die Seitenbereiche des Nordabschnitts des „Breiteweg“ zwischen dem Kreisverkehr Meitzendorfer Straße und Bahnhofstraße , die entsprechend des Beschlusses durch den Ortschaftsrat Barleben (BV-0150/2011) die Neugestaltung der Gehwege, die Errichtung von Parkflächen und auch die Neupflanzung von Bäumen vorsahen, hatte die Gemeinde bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Börde die naturschutzrechtliche Befreiung zur Fällung von 58 Linden beantragt. Dies war notwendig, da die Bäume entlang der Straße Breiteweg in Barleben als Naturdenkmal unter besonderen Schutz gestellt sind. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Börde hatte die Genehmigung in diesem Fall nicht erteilt. Beim Ausbau des mittleren sowie des südlichen Abschnitts des „Breitweg“ und nach Vorlage von zwei Gutachten allerdings schon. Diese Tatsache lässt Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Gerichtes zu.
Die Gemeinde Barleben wird die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, kommt es in nächster Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht zu einem neuen Verfahren.
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