Alles bleibt wie es ist - Kommunalaufsicht äußert sich zum Sachverhalt "Redaktionelle Verantwortung für den Mittellandkurier"
Alles bleibt wie es ist - Kommunalaufsicht äußert sich zum Sachverhalt "Redaktionelle Verantwortung für den Mittellandkurier"
Zur Sitzung des Barleber Gemeinderates am 19.12.2013 wurde von den Fraktionen der CDU, Freie Wähler und Die Linke ein Antrag eingebracht, der in der Sitzung am 11.02.2014 behandelt und in einer Beschlussfassung mündete. Gegenstand des Antrages war die Bildung eines Ausschusses für die Zulassung der Inhalte für den Mittellandkurier. Der Ausschuss soll aus den Fraktionsvorsitzenden oder einem Vertreter bestehen und im Vorfeld den Inhalt sichten Die Bildung des Ausschusses wird von den Antragstellern als ein Mittel zur demokratischen Meinungsbildung gesehen. Der Bürgermeister solle künftig nur noch für die Amtlichen Mitteilungen im Sinne des Presserechts verantwortlich sein. Der Bürgermeister kündigte an, nach rechtlicher Prüfung Widerspruch gegen diesen Beschluss des Gemeinderates einzulegen.
Kurz nach der Sitzung des Gemeinderates hatten sich die Mitglieder der Fraktion Freie Wähler in dieser Angelegenheit an die Kommunalaufsicht gewandt. Mit Datum vom 25. Februar 2014 äußerte sich die Kommunalaufsicht zu den aufgeworfenen Fragen. Darin heißt es: „Der Mittellandkurier ist das amtliche Verkündungsorgan der Gemeinde Barleben gemäß den Regelungen der Hauptsatzung. Herausgeber ist die Gemeinde Barleben. Zuständig für die amtlichen Mitteilungen ist gemäß § 6 Abs. 2 GO LSA der Bürgermeister.“
Die Kommunalaufsicht bezog auch eine klare Position für jenen Teil im Mittellandkurier, der über das gesellschaftliche Leben in Barleben berichtet. „Der Bürgermeister als Repräsentant der Gemeinde ist demnach in erster Linie die Person, die die Einwohner/Bürger der Region über alles ,Wissenswertes’ unterrichtet.“ Keine Frage, dass der Bürgermeister in Erfüllung dieser Aufgaben verpflichtet ist, die verfassungs- und presserechtlichen Grundsätze uneingeschränkt einzuhalten hat. Die Vertreterin der Kommunalaufsicht kommt zu dem Schluss: „Die Bildung eines Ausschusses, dessen Aufgabe es ist, über die Veröffentlichung von Beiträgen zu entscheiden, übersteigt nach meiner Rechtsauffassung die Kompetenzen des Gemeinderates.“
Im Schreiben der Kommunalaufsicht (vollständiges Schreiben lesen) wird an dieser Stelle ergänzt, dass dem Bürgermeister die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegen. „In diesem Bereich ist er für das Funktionieren, die Einheitlichkeit und die Führung seiner Behörde verantwortlich und besitzt folglich keinen Vorgesetzten.“ Dieser Verantwortlichkeit hat der Gesetzgeber – so die Kommunalaufsicht – in besonderer Weise dadurch Rechnung getragen, dass er dem Gemeinderat keine Kompetenz zur Aufstellung von Richtlinien gegeben hat, nach denen die Verwaltung zu führen ist. „Bei der Vornahme der Geschäfte der laufenden Verwaltung benötigt der Bürgermeister keine Entscheidung des Gemeinderates.“ In der Antwort der Kommunalaufsicht wird abschließend deutlich gemacht, dass der Bürgermeister die Entscheidung auch nicht dem Gemeinderat überlassen kann, da das Gesetz ihm die Zuständigkeit zuweist.
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