25. Juli - Verkehrsfreigabe Breiteweg
Breiteweg in Barleben - Verkehrsfreigabe am 25.07.07
Nach ca. einjähriger Bauzeit durch die Gemeinde Barleben erfolgte am 25.07.07 die Verkehrsfreigabe für den Breiteweg.
Im Abschnitt zwischen Südstraße und Meitzendorfer Straße ist dieser wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben.
Achtung, wichtige Änderung der Verkehrsregeln !!!
Der Bereich zwischen dem neu entstandenen Kreisverkehr an der Ebendorfer Straße und der
Rudolf-Breitscheid-Straße wird als Zone 30 km/h ausgewiesen.
Was bedeutet das?
1. Die maximal zu fahrende Geschwindigkeit beträgt 30 km/h.
2. Vorfahrtsmäßig gilt die Regelung recht vor links. D.h., der Breiteweg ist in diesem Abschnitt
keine Vorfahrtsstraße im bisher gewohnten Sinne mehr.
Beispiel: Derjenige, der aus Richtung Ebendorfer Straße in Richtung Wolmirstedt den Breiteweg befährt, muss
demjenigen die Vorfahrt gewähren, der z.B. aus der E.-Thälmann-Straße oder Burgenser Straße auf den Breiteweg
einbiegen will.
Auf die geänderte Verkehrssituation wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
Gemeinde Barleben
Bau- und Serviceamt