Öffentliche Bekanntmachung einer tiergesundheitlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Börde

Öffentliche Bekanntmachung einer tiergesundheitlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Börde                                                     

Tiergesundheitliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)

In einem Hausgeflügelbestand im Ortsteil Farsleben (Stadt Wolmirstedt) wurde der Ausbruch der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Zum Schutz gegen die Geflügelpest hat der Landkreis Börde am 5. Dezember 2022 eine tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.

>>Download Amtliche Bekanntmachung der Tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügung<<

Die von Landrat Martin Stichnoth unterzeichnete Allgemeinverfügung bezieht sich auf den amtlich festgestellten Sachverhalt des Ausbruchs der Geflügelpest im Ortsteil Farsleben (Stadt Wolmirstedt).

Sperrbezirk:
Im Sperrbezirk liegen die Ortschaften Wolmirstedt, Elbeu, Mose und Farsleben (Stadt Womirstedt) sowie die Ortschaften Zielitz einschließlich Schricke. Die Geflügelpestverordnung bestimmt im Paragrafen 21 die Verhaltensregeln im Sperrbezirk (Auszug vergleiche unten).

Beobachtungsgebiet:
Um den Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Geflügelpestverordnung bestimmt im Paragrafen 27 die Verhaltensregeln im Beobachtungsgebiet (Auszug vergleiche unten).

Im Beobachtungsgebiet liegen:

in der Stadt Wolmirstedt die Ortschaft Glindenberg
in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide die Ortschaften Angern, Colbitz, Lindhorst, Loitsche, Heinrichsberg und Rogätz
in der Einheitsgemeinde Niedere Börde die Ortschaften Samswegen, Meseberg, Jersleben und Groß Ammensleben
in der Einheitsgemeinde Barleben die Ortschaften Barleben und Meitzendorf
Die aviäre Influenza ist eine hochansteckende Viruskrankheit. Auch viele andere Vögel sind empfänglich. Für den Menschen, so Experten, besteht keine Gefahr.

Für die Orte im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet wird die Aufstallung von gehaltenem Geflügel und von in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten angeordnet. Die Jagd auf Federwild wird untersagt.

Weitere Infos auf der Internetseite des Landklreis Börde: Detailseite News | Landkreis Börde (landkreis-boerde.de)

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