Öffentliche Ausschreibung für Wohnbaufläche in der Hansenstraße

Öffentliche Ausschreibung für Wohnbaufläche in der Hansenstraße

Die Gemeinde Barleben bietet auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgendes Grundstück zum Verkauf an:

Wohnbaufläche „Hansenstraße 41“ in Barleben mit einer Größe von ca. 3.200 m², bestehend aus den Flurstücken 2047 und 2049 der Flur 16 in der Gemarkung Barleben.

Die Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15 mit Örtlicher Bauvorschrift für den Bereich „Ortskern“ und teilweise im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben. Somit gilt das besondere Städtebaurecht gemäß den §§ 136 ff Baugesetzbuch (BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Sanierung ein Ausgleichsbetrag gemäß § 154 BauGB erhoben wird.

Weiterhin wird auf das Folgende hinweisen:
Der Sanierungsanfangswert für das Flurstück 2047 (Größe = 2.481 m²) ist mit 35 €/m² festgelegt. Das Flurstück 2049 befindet sich außerhalb des Sanierungsgebietes, hier ist ein Bodenrichtwert von 45 €/m² maßgeblich.

Der Verkauf soll zu den Bodenrichtwerten erfolgen. Die Gemeinde sucht bevorzugt Bauherren die hier innovative, ökologisch verträgliche und energiesparende Vorhaben realisieren. Beispielhaft seien genannt: Wärmeversorgung durch zentrale Heizsituation, effiziente Heizung mit Solarunterstützung, Erdwärmegewinnung, Wärmerückgewinnung, effiziente ökologische Dämmsysteme und High-Tech-Fenster. Die Obergrenze des Energiebedarfs für die Heizung sollte 34 kWh (Primärenergie) je m² nicht übersteigen. Dies entspricht einen maximalen Verbrauch von ca. 3 l Heizöl pro m² im Jahr.
Gewünscht ist weiterhin die Schaffung von Wohneigentum für junge Familien oder in Form Mehrgenerationen-Häuser.

Die Bewerber sollten ein städtebauliches Konzept sowie eine Baubeschreibung und ein Nutzungskonzept einreichen, die eine objektive Bewertung der vorgegebenen Kriterien ermöglichen. Sollte das städtebauliche Konzept von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen, hat vor Einreichung der Bewerbungsunterlagen eine Abstimmung mit dem Bau- und Service Amt der Gemeinde zu erfolgen, um das Verfahren bzw. Erfordernis einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes abzustimmen.

Bewerbungen sind bis zum 30. Mai 2009 an die Gemeinde Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben unter Beifügung der vollständigen Unterlagen einzureichen. Der Umschlag soll mit der Aufschrift "Gebot - Dreiliterhaus" deutlich gekennzeichnet sein. Die Öffnung und Auswertung der Gebote sowie die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt im nicht öffentlichen Verfahren.



Keindorff
Bürgermeister