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Nicht so wie die Deutsche Bahn will - Bürger machen Ablehnung zu Ausbauplänen deutlich

Die Gemeinde Barleben hatte kürzlich zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Hintergrund sind die Pläne der Deutschen Bahn zum Ausbau der Bahnstrecke zwischen Glindenberg und Oebisfelde. Das Interesse war enorm. Kein Wunder, denn die Maßnahmen haben für Barleben einschneidende Auswirkungen. So sehen die Pläne neben der Sanierung der Station Barleben inklusive Errichtung eines neuen Außenbahnsteigs auch die Schließung des Bahnübergangs „Buschweg“ sowie die Errichtung eines 750 Meter langen Parkgleises für Güterzüge im Bereich des Bahnhofs vor. Zwar soll für Fußgänger und Radfahrer eine Unterführung im Buschweg entstehen, Autos müssen dann jedoch Umwege in Kauf nehmen.

Es dauerte nicht lange bis die Ausführungen von den Vertretern der Deutschen Bahn, Natalia-Izabela Fenger (Projektleiterin DB Infra Go) und Jörg Jakubowski (Teamleiter DB Infra Go) durch Nachfragen aus dem Publikum unterbrochen wurden. So machte ein Bürger seinen Unmut darüber laut, dass mit der Schließung des Bahnübergangs „Buschweg“ das nördlich dahinter gelegene Wohngebiet „Schnarsleber Weg“ nur noch über den Bahnübergang im Breiteweg zu erreichen ist, und dies dramatische Auswirkungen auf die Reaktionszeiten von Rettungskräften haben würde. Als Beispiel nannte er den Brand eines Einfamilienhauses im vergangenen Jahr. Auch der Landwirt Clemens Meißner von der Agrargenossenschaft Magdeburg-Nord möchte sich nicht damit abfinden. In einer Stellungnahme verwies er auf die große Bedeutung des Bahnübergangs für die Agrargenossenschaft, die sich ebenfalls nördlich der Bahngleise befindet. Weite Wege zu den Ackerflächen sowie eine erhebliche Belastung des öffentlichen Verkehrs über den Breiteweg durch die großen landwirtschaftlichen Maschinen sind zu erwarten. Er forderte eine alternative Variante.

Mike Kersten, Ingenieur aus Barleben, ergriff ebenfalls das Wort und wies auf Probleme bei der Schließung des Bahnübergangs hin. Er machte allerdings deutlich, dass es ohne eine so genannte Kreuzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Deutschen Bahn für den Bahnübergang „Buschweg“ auch keine Schließung dessen geben wird. Eine Kreuzungsvereinbarung ist ein rechtlich verbindender Vertrag nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, der Bau, Finanzierung und Unterhaltung von Kreuzungen zwischen Eisenbahnen und Straßen regelt.

Es folgten zahlreiche weitere Wortmeldungen zu Lärmbelastungen, Lärmschutzmaßnahmen und steigender Taktungen der Zugverkehre.  Bürgermeister Frank Nase rief am Ende dazu auf, sich an dem öffentlichen Anhörungsverfahren zu beteiligen. Noch bis zum 20. April 2026 können begründete Bedenken gegen die Ausbaupläne, eingereicht werden. Einwendungen sind grundsätzlich elektronisch über das Beteiligungsportal www.beteiligung.bund.de einzureichen. Hier der konkrete Link zum Vorhaben:  https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Vorhaben.html?id=V-E100431
Möglich ist auch, Einwendungen in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamith-Str. 5, 06112 Halle (Saale) oder per E-Mail an Kanzlei-Sb1-erf-hal@eba.bund.de zu richten. 

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13.04.2026