das ordnungsamt informiert

Das Ordnungsamt informiert zur Bedeutung des Feiertages Karfreitag

In Anlehnung an eine Presseveröffentlichung des Landkreises Börde in der Tageszeitung zur Bedeutung des Karfreitages weist das Ordnungsamt der Gemeinde Barleben nochmals darauf hin, dass nicht alle Veranstaltungen an diesem Tag erlaubt sind.

Der Karfreitag ist gerade in Sachsen-Anhalt, dem Land Martin Luthers, einer der bedeutendsten Feiertage der Christen. Die gesetzliche Untersagung von öffentlichen Veranstaltungen, die der Würdigung dieses besonderen Tages nicht entsprechen, verlangt eine Rücksichtnahme der nichtchristlichen Bevölkerung durch entsprechendes Verhalten in der Öffentlichkeit.

Daher sind am Karfreitag unter anderem der Betrieb von Spielhallen, öffentliche Sport- und Tanzveranstaltungen, auch Preisskat oder Kegelturniere unzulässig. Ebenso wird keine Ausnahmegenehmigung zum Zünden eines Osterfeuers am Karfreitag erteilt. Genehmigt werden können hingegen Veranstaltungen, die der Würdigung dieses Tages, der Kunst, der Wissenschaft oder der Volksbildung dienen und auf die Bedeutung des Tages Rücksicht nehmen. Diese Veranstaltungen müssen jedoch bei der Gemeinde Barleben, Bürgerservice, beantragt werden. Vorbehaltlich einer Zustimmung durch das Landesverwaltungsamt kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ordnungsamt der Gemeinde verstärkt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrollieren wird.