Wer wachsen will, muss investieren
Wer wachsen will, muss investieren
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“, lautet der Verpflichtungstext für die Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Barleben. Sie haben also die Pflicht, ihre Tätigkeit als gewählte Mandatsträger uneigennützig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen. „Leider kommt einigen Gemeinderatsmitgliedern die Gemeinwohl-Orientierung immer häufiger abhanden“, beklagt Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Langfristig zu erreichende Ziele, die Gemeinde weiter zu entwickeln, Infrastrukturen zu verbessern, die Voraussetzungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern und das gesellschaftliche Zusammenleben zu fördern, werden oft aus den Augen verloren. Aber genau das sind die originären Aufgaben der kommunalen Entscheider. Darin besteht ihre Verpflichtung.
„Barleben hat sich nicht von alleine zu dem entwickelt, was es heute ist – ein attraktiver Wirtschaftsstandort für Investoren und ein hervorragender Wohnort mit hoher Lebensqualität für seine Einwohner“, sagt Keindorff. Wer wachsen will, muss investieren. Diese unternehmerische Weisheit gilt selbstverständlich auch, wenn es darum geht, dass sich eine Kommune weiter entwickelt. „Und wir haben investiert. Immer auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen“, erklärt der Bürgermeister. Bis zum heutigen Tag haben wir so einen beachtlichen Gegenwert in Form von Straßen und Immobilien von über 100 Millionen Euro geschaffen.
Als „reiche“ Gemeinde hat Barleben allerdings auch beachtliche Summen an den Landkreis und das Land abführen müssen. In den vergangenen zehn Jahren nicht weniger als 138 Millionen Euro (Kreisumlage und Zahlungen nach dem Finanzausgleichsgesetz [FAG]). Mit diesen Umlagen hat unsere Gemeinde oder besser, haben unsere Firmen und unsere Einwohner ganz solidarisch die weniger finanzkräftigen Gemeinden im Landkreis Börde und im Land Sachsen-Anhalt mitfinanziert“, so Keindorff.
Wenn es aber im Jahr 2014 wegen ausbleibender Gewerbesteuern und Rückzahlungsforderungen zu einem finanziellen Einbruch von 87 Prozent gemessen an den Einnahmen im Jahr 2012 kommt, ist es die Pflicht des Bürgermeisters und der Gemeinderäte, zu handeln und in dieser „Haushaltsnotlage“ jede Möglichkeit in Betracht zu ziehen, um finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Dabei lassen wir uns nicht von Instinkten leiten, sondern handeln nach Erkenntnissen und Erfahrungen auf der Grundlage geltender Gesetze. In diesem Fall ist der Klageweg – die Gemeinde Barleben fordert den Erlass der Zahlung von 3,7 Millionen Euro – die richtige Entscheidung, um finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Kommunalverfassungsgesetzes im Juli 2014 hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Kommunen für Investitionen zum Beispiel in die Infrastruktur zuerst die vorhandenen Finanzmittel aus den Rückstellungen verwenden müssen. Im Jahr 2010 hatte die Gemeinde Barleben 24 Millionen Euro für FAG-Zahlungen im Haushalt zurückgestellt, die jedoch nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes und wie durch das Landesinnenministerium mitgeteilt dem Haushalt zugeführt worden. „Die Alternative wäre gewesen, keine zukunftsgestaltenden Investitionen wie zum Beispiel in Straßen und Gebäude zu tätigen. Doch genau darin besteht unser Auftrag. Dafür wurden die Gemeinderäte und der Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
„Selbstverständlich weiß das auch der Vorsitzende des Finanzausschusses und der Fraktion FWG/Piraten, Dr. Edgar Appenrodt, der wiederholt das Fehlen ausreichender finanzieller Rücklagen kritisiert“, sagt Franz-Ulrich Keindorff. Umso weniger nachvollziehbar sind dessen mündlichen und schriftlichen Äußerungen zu diesem Thema.
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