Verwaltung erläutert Platzkosten im Sozialausschuss
Verwaltung erläutert Platzkosten im Sozialausschuss
In der Märzsitzung (02.03.) des Sozialausschusses der Gemeinde Barleben hat die Gemeindeverwaltung den Ausschussmitgliedern die Berechnungen der Platzkosten in Kindereinrichtungen in der Gemeinde Barleben erläutert. Der Sozialausschuss ist das für soziale Belange in der Gemeinde Barleben zuständige Gremium und in diesem Zusammenhang der erste Gesprächspartner für die Verwaltung hinsichtlich der Darstellung dieses Sachverhalts.
Bildtext: In der aktuellen Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Barleben hat die Verwaltung die Berechnung der Platzkosten für Kindereinrichtungen in der Gemeinde erläutert.
Anhand der Variante „9-Stunden-Betreuungszeit“ in den beiden Einrichtungen Kinderkrippe „Jenny Marx“ und Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ machten Birgit Lehmann, Bereichsleiterin Bürgerservice, und Jeannette Dreher, Bereich Finanzen, deutlich, woraus und in welcher Höhe sich die Platzkosten zusammensetzen.
Sowohl in der Kinderkrippe „Jenny Marx“ als auch im Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ waren in dem Betrachtungszeitraum 2013 die meisten Kinder (Krippe 64 % [37 von 58], Kindergarten 62 % [68 von 110], Jahresdurchschnitt 2013) für 9 Stunden Betreuungszeit angemeldet.
Ein 9-Stunden-Platz in der Kinderkrippe „Jenny Marx“ kostet laut Berechnungen 2013 pro Kind 1.341 Euro (Abbildung 1) und setzt sich zusammen aus Personalkosten (1.020,50 €), Sachkosten (168,03 €) und Gemeinkosten (152,47 €). Vom Land und vom Landkreis hat die Gemeinde Zuweisungen in Höhe von 275,49 Euro pro Kind erhalten, sodass sich verbleibende Platzkosten in Höhe von 1.065,51 Euro ergeben haben. Die verbleibenden Platzkosten teilen sich die Gemeinde und die Eltern. Der Gemeindeanteil beträgt 895,51 Euro (ca. 84 %) und der Elternbeitrag liegt bei 170 Euro (ca. 16 %). Grundlage für diese Berechnung sind die IST-Zahlen (Kosten, Anzahl der Kinder, Zuweisungen laut KiFöG) aus dem Jahr 2013.
(Abbildung 1; basiert auf IST-Zahlen aus 2013; 9-Stunden-Platz Kinderkrippe „Jenny Marx“; Elternbeitrag durch Satzungsbeschluss gültig seit 2015)
Die Kalkulation der Platzkosten im Haushaltskonsolidierungskonzept 2017 – 2023 (HKK) basiert dagegen auf der Grundlage der Kinderzahlen aus dem I. Quartal des Jahres 2015. Die Zuweisungen vom Land und vom Landkreis für das Jahr 2017 sind im derzeitigen KiFöG nicht geregelt. Daher sind als Kalkulationsgrundlage ersatzweise die Zuweisungen für das Jahr 2016 herangezogen worden.
Ein 9-Stunden-Platz in der Kinderkrippe „Jenny Marx“ ist aufgrund der Haushaltsansätze im Haushaltsplan/Haushaltskonsolidierungskonzept 2017 - 2023 mit Kosten in Höhe von 1.551,14 Euro kalkuliert (Abbildung 2) und setzt sich zusammen aus Personalkosten (1.174,37 €), Sachkosten (206,45 €) und Gemeinkosten (170,32 €). Die Zuweisungen vom Land und vom Landkreis belaufen sich auf 430,97 Euro. Die verbleibenden Platzkosten sind mit 1.120,17 Euro zu beziffern. Die verbleibenden Platzkosten teilen sich die Gemeinde und die Eltern. Kalkuliert wurde ein Gemeindeanteil von 761,72 Euro (ca. 68 %) und ein Elternanteil von 358,45 Euro (ca. 32 %).
Für die Kalkulation wurde die Verdoppelung des Elternbeitrages gegenüber 2016 angenommen. Letztendlich wird aber der tatsächliche Elternbeitrag erst mit einem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat für das Jahr 2017 festgelegt.
(Abbildung 2; Kalkulation 2017; 9-Stunden-Platz Kinderkrippe „Jenny Marx“)
Ebenfalls ist die Berechnung der Platzkosten am Beispiel der Variante „9-Stunden-Betreuungszeit“ im Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ aktuell und im HKK 2017 – 2023 dargestellt worden.
Die Kosten für einen 9-Stunden-Platz im Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ belaufen sich derzeit pro Kind auf 845,81 Euro (Abbildung 3) und setzen sich zusammen aus Personalkosten (615,16 €), Sachkosten (137,78 €) und Gemeinkosten (92,87 €). Die Zuweisungen vom Land und vom Landkreis betragen aktuell 220,98 Euro. Es entstehen verbleibende Platzkosten in Höhe von 624,83 Euro pro Kind. Die verbleibenden Platzkosten teilen sich die Gemeinde und die Eltern. Der Gemeindeanteil beträgt 494,83 Euro (ca. 79 %). Der Elternbeitrag liegt bei 130 Euro (ca. 21 %). Auch diese Berechnung erfolgte auf der Grundlage der IST-Zahlen (Kosten, Anzahl der Kinder, Zuweisungen laut KiFöG) aus dem Jahr 2013.
(Abbildung 3; basiert auf IST-Zahlen aus 2013; 9-Stunden-Platz Kindergarten „Barleber Schlümpfe“; Elternbeitrag durch Satzungsbeschluss gültig seit 2015)
Wie die Kalkulation der Platzkosten für einen 9-Stunden-Krippenplatz für die Jahre 2017 - 2023, basiert auch die Kalkulation für einen 9-Stunden-Kindergartenplatz auf den Kinderzahlen aus dem Jahr 2015 und den Zuweisungen vom Land und vom Landkreis für das Jahr 2016.
Aufgrund der Haushaltsansätze im Haushaltsplan/Haushalts-konsolidierungskonzept 2017 – 2023 sind die Platzkosten für einen 9-Stunden-Platz im Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ mit 734,84 Euro kalkuliert (Abbildung 4). Die Kosten setzen sich zusammen aus Personalkosten (551,13 €), Sachkosten (98,84 €) und Gemeinkosten (84,87 €). Die Zuweisungen vom Land und vom Landkreis sind mit 229,71 Euro zu beziffern. Es ergeben sich verbleibende Platzkosten von 505,13 Euro. Die verbleibenden Platzkosten teilen sich die Gemeinde und die Eltern. Kalkuliert wurde ein Gemeindeanteil von 292,98 Euro (ca. 58 %) und ein Elternanteil von 212,15 Euro (ca. 42 %).
Auch bei diesem Beispiel wurde für die Kalkulation die Verdoppelung des Elternbeitrages gegenüber 2016 angenommen. Und auch hier gilt: Der tatsächliche Elternbeitrag wird erst mit einem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat für das Jahr 2017 festgelegt.
(Abbildung 4; Kalkulation 2017; 9-Stunden-Platz Kindergarten „Barleber Schlümpfe“)
Bei der Darstellung der verschiedenen Platzkosten-Beispiele wird auch ein anderer Aspekt deutlich. Der Kostendeckungsgrad, der sich aus der Höhe des Elternbeitrages ergibt, ist variabel und unter anderem abhängig von der Betreuungsvariante (z. B. 7 Stunden, 9 Stunden oder 11 Stunden). Die Darstellung eines einzigen Beispiels zu den Kosten für die Kinderbetreuung in Einrichtungen der Gemeinde Barleben und in diesem Zusammenhang von einer generellen Verdopplung der Elternbeiträge ab dem Jahr 2017 zu sprechen, ist nicht ausreichend und nicht richtig. So könnte der durch den Gemeinderat zu beschließende tatsächliche Elternbeitrag beispielsweise für einen 9-Stunden-Krippenplatz bei 360 Euro liegen, was einem Kostendeckungsgrad von ca. 32 Prozent entspricht (siehe Abbildung 2). Für einen 5-Stunden-Krippenplatz könnte wiederum ein tatsächlicher Elternbeitrag von 300 Euro beschlossen werden. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von ca. 45 Prozent.
Als Fazit wird festgehalten, dass die Überarbeitung des KiFöG durch den Landtag Sachsen-Anhalt die Grundvoraussetzung für die Beschlussfassung über eine gemeindliche Gebührensatzung für das Jahr 2017 und eventuell folgende Jahre ist. Der exakte Elternbeitrag für die Jahre ab 2017 wird erst mit der Beschlussfassung auf der Grundlage einer erneuten Kalkulation über die Gebührensatzung festgelegt. Dazu wird der Gemeindeelternrat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt.