Schlichter werden - Gemeinde Barleben sucht Schiedspersonen
Schlichter werden – Gemeinde Barleben sucht Schiedspersonen
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Der Bezirk einer Schiedsstelle soll in der Regel nicht mehr als 35.000 Einwohner umfassen. Die Gemeinde Barleben hat für die Ortschaften Ebendorf, Barleben und Meitzendorf eine gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet. Gemäß § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzt (SchStG) des Landes Sachsen-Anhalt werden Schiedspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Gewählt werden sie von den Mitgliedern des Gemeinderates der Gemeinde Barleben. Die letzte Wahl der Schiedsperson erfolgte im Dezember 2011.
Für die Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Barleben mit den Ortschaften Ebendorf, Barleben und Meitzendorf, werden Interessenten gesucht, die das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes übernehmen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens 25 Jahre alt sein und im Schiedsstellenbezirk wohnen sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und nicht in Vermögensverfall geraten sein.
Die Schiedsstelle der Gemeinde Barleben ist mit einer Vorsitzenden und zwei weiteren Schiedspersonen besetzt.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleine Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art - zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Anforderung an die Schiedsperson sind unter anderem die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung. Die Schiedspersonen werden für ihr Amt unter anderem durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) e. V. hinreichend ausgebildet.
Interessenten können ihre schriftliche Bewerbung bis zum 05.01.2017 bei Frau Birgit Lehmann im Bereich Bürgerservice der Gemeinde Barleben, in 39179 Barleben, Ernst-Thälmann- Str. 22, einreichen.
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