Schiedsperson werden

Schiedsperson werden                                                        

Die Gemeinde Barleben beabsichtigt, die Schiedsstelle mit neuen Schiedspersonen zu besetzen. Gesucht werden interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten und sich für die Amtsperiode 2023 bis 2028 zur Wahl stellen. Die Gemeinde Barleben hat für die Ortschaften Barleben, Ebendorf und Meitzendorf eine gemeinsame Schiedsstelle nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (SchStG LSA) vom 22.06.2001 (GVBI. LSA 214), in der aktuell geltenden Fassung eingerichtet.

Die Schiedsstelle der Gemeinde Barleben ist mit einer Schiedspersonen zu besetzen.

Gemäß § 4 SchStG LSA werden Schiedspersonen durch die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Barleben für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen.

Die notwendige sachliche Ausstattung (Büroraum, Computer, etc.) wird durch die Gemeinde Barleben zur Verfügung gestellt. Die Aus- und Weiterbildung der Schiedsperson geschieht durch die Einführungs- und Fortbildungslehrgänge des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig (§ 2 SchStG). Eine Vergütung wird in Form einer Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Sachkosten werden von der Gemeinde Barleben getragen. Die Schiedsstelle tagt im Bedarfsfall und führt einmal im Monat die Sprechstunde durch. Die Gemeinde und die Leitung des Amtsgerichtes können personenbezogene Daten der zu wählenden oder zu bestätigenden Personen erheben, soweit dies erforderlich ist.


IHRE AUFGABENSCHWERPUNKTE
• die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche,
• Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre
• Sühneversuche vor Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage (z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch).


IHRE VORAUSSETUNGEN
Die Schiedsperson soll
• nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
• einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben,
• über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen,
• der Hauptwohnsitz soll im Schiedsstellenbezirk der Gemeinde liegen,
• das 25. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode vollendet haben.

AUSSCHLUSSGRÜNDE
Als Schiedsperson ist ausgeschlossen:
• wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
• wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, oder
• wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, oder
• wer in Vermögensverfall geraten ist.


IHRE BEWERBUNGSUNTERLAGEN:
Bürgerinnen und Bürger, die an einer Mitarbeit in unserer Schiedsstelle interessiert sind, können ab sofort bis zum 15.01.2023 ihre Bewerbung schriftlich, unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen (Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Zertifikate, ein Führungszeugnis und eine ausgefüllte Einwilligungserklärung gemäß § 3 SchStG) an die Gemeinde Barleben richten:

Gemeinde Barleben
-Zentrale Dienste-
Ernst-Thälmann -Straße 22
39179 Barleben

oder online an bewerbung@barleben.de


WIR BIETEN IHNEN
• eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem kollegialen Team
• regelmäßige Weiterbildungen
• eine Vergütung in Form einer Aufwandsentschädigung


Für nähere Fragen zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet und Ehrenamt steht Ihnen die Bereichsleiterin des Ordnungsamtes Frau Weck unter 039203 565 2628 gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


>>Stellenausschreibung Schiedsperson<<
>>Einverständniserklärung<<


Hinweis: Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in angemessener Größe mit eingereicht wird. Nach Beendigung des Bewerber-verfahrens können die Unterlagen auch persönlich nach telefonischer Absprache abgeholt werden, ansonsten erfolgt drei Monate nach Abschluss des Bewerberverfahrens eine Vernichtung der Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen und -daten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren sind auf unserer Internetseite: www.barleben.de in der Rubrik Datenschutz zu finden.

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