Neue Stufe der Fusion mit der AWG Wolmirstedt

Neue Stufe der Fusion mit der AWG Wolmirstedt                                                                                                   

Im Sommer 2014 fusionierte die Wohnungsgenossenschaft „Einheit Barleben“ mit der Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft Wolmirstedt. Damit erhöhte sich der Wohnungsbestand der AWG um 84 Barleber Einheiten auf rund 1100 Wohnungseinheiten. AWG-Vorstand Siegfried Bärhold versprach seinerzeit, dass sich für die neuen Mitglieder einiges verbessern soll. Die Wolmirstedter hielten Wort,  investierten für die ernergetische Sanierung und 42 neue Parkplätze rund zwei Millionen Euro in Barleben. Die Blöcke in der Meitzendorfer Straße 17 - 35 wurden energetisch saniert, die Wärmedämmung verbessert. Die Fernwärmeversorgung hat ein Blockheizkraftwerk in der Meitzendorfer Straße 28 übernommen. Da das Blockheizkraftwerk auch den Strom liefert, gestaltet sich die Energieversorgung für die Genossenschaftler günstiger. Zudem reicht die Kapazität, um weitere 40 bis 50 Wohnungen zu versorgen. Das ist gut so. denn die AWG hat sich vorgenommen, im Bereich der Meitzendorfer Straße mittelfristig 50 bis 60 Wohnungen vorwiegend für altersgerechtes Wohnen samt Ärztepraxis und Tagespflege zu bauen. Die 22.000 Quadratmeter Nutzfläche bieten dafür ausreichend Platz. Darauf verständigten sich in der ersten Märzwoche  noch einmal AWG-Vorstand Siegfried Bärhold mit Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Jörg Meseberg, Leiter des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft.
Längst hat die „Fusion“ mit der AWG neue Dimensionen erreicht, denn noch in diesem Jahr wird das gesamte kommunale Wohnimmobilienvermögen der Gemeinde in Genossenschaftseigentum umgewandelt werden. Dem hat der Gemeinderat in Barleben bereits im Herbst 2016 zugestimmt. In einem ersten Schritt übernahm die AWG Wolmirstedt im Vorjahr die gesamte Wohnungsverwaltung. Nun soll der kommunale Wohnungsbestand der Gemeinde durch Verkauf an die Allgemeine Wohnungsbaugenossenschaft Wolmirstedt in genossenschaftliches Eigentum umgewandelt werden. Die Gemeinde erhält neben dem Kaufpreis eine entsprechende Anzahl Genossenschaftsanteile und wird Mitglied der Genossenschaft.
Wenn alle Gutachten für die Ermittlung der Verkehrswerte vorliegen, kann die Kommunalaufsicht ihrerseits die neue Stufe der Fusion prüfen. Ziel der AWG und der Gemeinde besteht darin, den Genossenschaftlern sozialverträgliche Mieten mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten.

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