NL_004_Stundung_Beiträge_und_Gebühren

Stundung Beiträge und Gebühren

Die IHK Magdeburg wird zunächst bis zum 30. September 2020 offene Forderungen weder mahnen noch vollstrecken. Damit gelten noch nicht gezahlte Beiträge und Gebühren als bis dahin gestundet, ohne dass es eines Antrags an die IHK bedarf.

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