NL_003_Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Bundesagentur für Arbeit: Auf der Seite der Bundesagentur erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchte, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen.
Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden.
Wenn Sie als Arbeitnehmer die Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes berechnen wollen, finden Sie hier die aktuelle Tabelle.