Millionenrückzahlung vom Land muss in Kassenkredit fließen
Millionenrückzahlung vom Land muss in Kassenkredit fließen
In der Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barleben am 19. Februar informierte die Leiterin des Finanzbereiches, Wilma Chrzan, die Ausschussmitglieder darüber, dass die Gemeinde im Klageverfahren um die Zahlung der FAG-Umlage 2014 an das Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 3,7 Millionen Recht bekommen hat. Das Oberverwaltungsgericht hat die Zulassung auf Berufung des Finanzministeriums gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 26. April 2018 abgelehnt. Das Finanzministerium des Landes muss die Finanzkraftumlage von 3,7 Millionen Euro an die Gemeinde Barleben zurückzahlen.
Im Sinne eines generationengerechten Handelns hält es Bürgermeister Frank Nase für das Gebot der Stunde, den Betrag dafür zu verwenden, den bestehenden Kassenkredit der Gemeinde Barleben zu verringern. „Bei allen guten Gedanken zur Geldverteilung darf nicht vergessen werden, das Barleben nach wie vor riesige Bankverbindlichkeiten hat. Diese abzubauen, ist oberstes Ziel“, erklärt Frank Nase.
Die Gemeinde kann zwar zum zweiten Mal in Folge einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit beansprucht Barleben dennoch einen Kassenkredit mit einem Volumen von 9,2 Millionen Euro, von dem auch „nach der Sondertilgung von 3,7 Millionen Euro immer noch 5,5 Millionen Euro abzubauen bleiben“, erinnert der Bürgermeister.