Kommunen fordern bessere Finanzausstattung durch das Land

Kommunen fordern bessere Finanzausstattung durch das Land                     

Am 1. April 2016 fand die 3. Zusammenkunft der gemeindeoffenen Arbeitsgruppe „Kommunalfinanzen 2022“ in der Stadt Schönebeck (Elbe) statt. An diesem Tag haben sich die teilnehmenden Kommunen auf das sogenannte „Schönebecker Papier“ verständigt, mit dem die derzeitigen schwerwiegenden Probleme der Kommunen, insbesondere der Kommunalfinanzen, umrissen werden. Die Unterzeichner, zu denen auch Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff gehört, verlangen unter anderem die Überarbeitung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), die Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), ein Investitionsprogramm für den Brand- und Katastrophenschutz, die Entbürokratisierung auf Landesebene und eine ordentliche Gesetzesfolgenabschätzung durch die Landesregierung.

Nach  Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes haben Kommunen gegen das Bundesland, zu dem sie gehören, einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung. Klarzustellen ist hier, dass der Begriff der Mindestausstattung nicht nur die so genannten Pflichtaufgaben umfasst, sondern darüber hinaus auch freiwillige Aufgaben. Gemäß Artikel 88 Absatz 1 Landesverfassung hat das Land dafür zu sorgen, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Dies ist in den letzten Jahren nicht mehr geschehen. Die zwingend zu gewährleistende finanzielle Mindestausstattung wurde durch den Verweis auf die angespannte Haushaltslage des Landes deutlich vermindert.

Die am 01.04.2016 teilnehmenden Bürgermeister/innen bzw. Vertreter/innen der Kommunen bitten folgende Punkte in den Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen bzw. zu diskutieren:

 
„Schönebecker Papier“

(1) Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG):

a. Zuständigkeit der Landkreise für die Kindertageseinrichtungen wieder den Städten und Gemeinden übertragen
b. auskömmliche Finanzierung durch deutliche Erhöhung der Landeszuschüsse
c. keine Einschränkungen bei den Qualitätsstandards
d. Evaluierung des KiFöG noch im Jahr 2016

(2) Finanzausgleichsgesetz (FAG):

a. Erhöhung der Finanzmasse um 300 Millionen EUR
b. Umsetzung der im Januar 2016 vorgeschlagenen Korrekturfaktoren des SGSA
c. Weiterentwicklung der Bedarfsfeststellung, Betrachtung und Bewertung nach doppischen Grundsätzen, keine einseitigen Finanzstatistiken als Grundlage
d. Berücksichtigung der Ist-Steuereinnahmen anstelle der Ergebnisse der Steuerschätzung
e. Schaffung eines Anreizsystems für Konsolidierungsbemühungen
f. Belohnungssystem für politisch schwierig zu vermittelnde Entscheidungen, z. B. Zusammenlegung von Einrichtungen, ggf. werden Einsparungen dann erst zeitversetzt im FAG berücksichtigt
g. Zuständigkeit Kommunalfinanzen künftig im Ministerium des Innern
h. im Falle größerer Korrekturen im FAG ist der Exspektanzverlust der betroffenen Kommunen zu berücksichtigen (Planungssicherheit der Kommunen)
i. im Sinne einer echten Konsolidierungspartnerschaft bedarf es  einer gemeinsamen „schwarzen oder roten (grünen) Null“ von Land und Kommunen sowie gemeinsamer Bemühungen, die erheblichen Liquiditätskredite in den Kommunen sukzessive wieder zurückzuführen
j. Verbandsgemeinden:
 Zuweisung einer eigenen Investitionspauschale
 Investitionen ausschließlich in das eigene Eigentum der Mitgliedsgemeinde oder Verbandsgemeinde, wenn es zu deren jeweiliger Aufgabegehört

(3) Brand- und Katastrophenschutz:

a. Städten und Gemeinden die Feuerschutzsteuer in vollem Umfang überlassen
b. Einführung eines Investitionsprogramms mit Blick auf „Feuerwehr 2020“ mit strengen Maßstäben zur Förderung, welches sich insbesondere an Kommunen richtet, die Schwerpunkte abzusichern haben bzw. in denen aufgrund regionaler Besonderheiten ein erheblicher Investitionsstau zu verzeichnen ist
c. allgemeinverbindliche Festlegung, dass in der Haushaltsrechnung der Kommunen sämtliche Ausgaben in Verbindung mit dem Brandschutz als „Pflichtaufgabe“ angesehen werden müssen
d. Prüfung der Synergieeffekte aus der „zentralen Beschaffung“, wenn Fortführung jedoch mit deutlich mehr Flexibilität (Beispiel 2-3 verschiedene Fahrzeugtypen pro Jahr)
e. Stärkung des Ehrenamtes

(4) Sonstiges:

a. tatsächliche und spürbare Entbürokratisierung im Verlauf der nächsten zwei Jahre
b. Fortentwicklung des Kataloges „Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben“, er ist an gesellschaftspolitische und zeitgemäße Entwicklungen anzupassen
c. im Falle der Evaluierung entsprechender Landesvorschriften Betrachtung der finanziellen und/oder organisatorischen Auswirkungen auf die Kommunen
d. (Gesetzesfolgenabschätzung i.S. Art 87 Abs. 3 Landesverfassung und § 160 KVG)
e. Schaffung eines jährlich stattfindenden offenen Dialogs zwischen Landtag, Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen
f. Schaffung landeseigener Förderprogramme für wichtige kommunale Maßnahmen, z. B. Anbau oder Erweiterung von Schulen oder Kindereinrichtungen
g. einheitliches Vorgehen der unteren Kommunalaufsichten bei notwendigen Stellungnahmen zu Fördermittelanträgen o.ä.
h. Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums


Die vorbenannten Punkte können zunächst nur schlaglichtartig die Probleme beleuchten. Das Land hat in den vergangenen Jahren Grundsatzentscheidungen getroffen, die in Summe den Kommunen jeglichen finanziellen Spielraum genommen haben. Es sollte deshalb nicht weiter in Kauf genommen werden, dass bereits jetzt die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten wird. Die zukünftige Landesregierung und der Landtag haben mit diesem Papier die Möglichkeit, Rahmenbedingungen für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalts zu schaffen, die im Ergebnis zu einer Stabilisierung der Haushalte führen und wieder eine tatsächliche kommunale Selbstverwaltung erlauben.


Die unterzeichnenden Kommunen:

Gemeinde Barleben   
Gemeinde Niedere Börde
Gemeinde Biederitz   
Stadt Nienburg (Saale)
Verbandsgemeinde Elbe-Heide 
Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Verbandsgemeinde Flechtingen 
Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Stadt Genthin    
Stadt Schönebeck (Elbe)
Stadt Gommern   
Stadt Staßfurt
Stadt Hecklingen   
Gemeinde Sülzetal
Stadt Hohenmölsen   
Stadt Wolmirstedt
Stadt Möckern

Bildtext: Im Kampf um eine bessere finanzielle Ausstattung gehen einige sachsen-anhaltische Kommunen in die Offensive. Das „Schönebecker Papier“ wird den regierungsbildenden Fraktionen von CDU, SPD und B90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt zur Diskussion in den Koalitionsverhandlungen übergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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