Kommunalaufsicht schmettert Antrag der Fraktion FWG/Piraten ab

Kommunalaufsicht schmettert Antrag der Fraktion FWG/Piraten ab    

Mit Datum vom 12. Juli 2016 erhielt die Gemeinde eine Kopie des Schreibens der Kommunalaufsicht an Barlebens Gemeinderätin Evelyn Brämer. Mit diesem Schreiben antwortete die Kommunalaufsicht auf einen Antrag der Fraktion FWG/Piraten des Gemeinderates, die Rechtmäßigkeit der am 28. April 2016 im Gemeinderat gefassten Beschlüsse zur Zusammenlegung von Grund- und Ganztagsschule und der Zentralisierung der Kindereinrichtungen in Barleben zu überprüfen. Nach Ansicht der Antragsteller hätte es keine Anhörung bzw. Beteiligung der Elternvertretung und des Kuratoriums nach dem Kinderförderungsgesetzes gegeben. Mitglieder der Fraktion FWG/Piraten versuchten mehrmals, mit Unterstellungen den Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates zu torpedieren. Die Kommunalaufsicht hat nun dieses Ansinnen der Fraktion ad absurdum geführt.
Die Kommunalaufsicht konnte keine formellen Fehler entdecken und machte deutlich, dass sich für eine Schulzusammenlegung in der Gemeinde keine Zuständigkeiten für die Gemeindeelternvertretung ergibt. Darüberhinaus verweist die Kommunalaufsicht auf die Tatsache, dass durch die Bildung von Arbeitsgruppen, deren Mitglieder neben gemeindlichen Vertretern auch die Leitungen der Einrichtungen und Elternvertreter waren, sehr wohl eine Beteiligung erfolgte. Im Ergebnis der Prüfung resümierte die Kommunalaufsicht, dass das Herangehen der Gemeinde korrekt war und ist.



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