KiFöG Urteil: Bürgermeister enttäuscht von Ergebnis

KiFöG Urteil: Bürgermeister enttäuscht von Ergebnis                                                                            

Ende November (21.11.) hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Beschwerde von acht Kommunen gegen das derzeit geltende Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Sachsen-Anhalt entschieden. Das Gericht urteilte, es war zulässig, dass die Landesregierung die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung von den Kommunen an die Landkreise gegeben hat.
Nun wurde in Karlsruhe ausschließlich zur Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung geurteilt. Der Sinn, den Kommunen diese Aufgabe zu entziehen und an die Landkreise zu geben, wurde allerdings nicht überprüft.
Der Bürgermeister der Gemeinde Barleben, Franz-Ulrich Keindorff, zeigt sich enttäuscht von dem Ergebnis. Er kritisiert vor allem die handwerkliche Umsetzung und die Finanzierung des KiFöG. So ging es bei der Neugestaltung des KiFöG 2013 durch die damalige Landesregierung unter anderem um die Einführung von Qualitätsstandards. Das Land hat zusätzliche Aufgaben in der Kinderbetreuung bestellt, will aber dafür nicht bezahlen“ so Keindorff. Beispielsweise ist das Land bei der Berechnung der Zuschüsse an die Kommunen von zu geringen Betreuungszeiten ausgegangen. Auch die Lohn- und Gehaltssteigerungen für das pädagogische Fachpersonal wurden nicht ordentlich finanziell berücksichtigt und haben deutliche Spuren bei vielen Kommunen hinterlassen.
Das Land Sachsen-Anhalt will nun zusätzliche 30 Millionen Euro für die Kinderbetreuung investieren. „Geld, womit besten Falles das ausgeglichen werden kann, was ohnehin bisher an zusätzlichen Aufgaben bei den Kommunen gelandet ist“, sagt der Bürgermeister. Offene Positionen sind dagegen weiterhin die Kosten für das Bildungsprogramm „Bildung Elementar – Bildung von Anfang an“, die Finanzierung der 5 Prozent, die die freien Träger bisher zu erbringen hatten und die Kosten des Qualitätsmanagements in den Kindereinrichtungen. Das Land hat zwar mehr Geld in das KiFöG gegeben (2017 rund 330 Mio. Euro), trotzdem klagen die Kommunen über eine unzureichende Finanzausstattung und immer mehr Eltern über gestiegene Beiträge. Für Keindorff ein Indiz, dass das Finanzierungssystem für das KiFöG im Grundsatz nicht stimmig ist.

Franz-Ulrich Keindorff sieht weiterhin die Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) und die Landesregierung in der dringenden Verantwortung, das Kinderförderungsgesetz im Sinne einer für Eltern und Kommunen gleichermaßen gerechten finanziellen Ausgestaltung zu überarbeiten. „Die Kommunen müssen endlich von der Defizitfinanzierung befreit werden. Das wirkt sich dann auch auf die Eltern aus“, so der Bürgermeister.

Bei der Überarbeitung des KiFög liegen die Vorstellungen der Koalitionspartner in Sachsen-Anhalt derzeit aber leider weit voneinander entfernt. Während die SPD vorschlägt, dass die Kinderbetreuung für das zweite Kind kostenfrei ist, favorisiert die CDU ein Modell, bei dem das Land pauschal sechs Stunden der Personalkosten für das pädagogische Personal übernimmt. Sie will praktisch vom Ganztagsanspruch zurück zum 6-Stunden-Anspruch. Darüber hinaus gewünschte Betreuungsansprüche sollen individuell zwischen den Eltern und Trägern der Kindertageseinrichtung verhandelt werden.
Spannend bleibt, ob nun 2018 der große Wurf gelingt.


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