Informationen rund um den Haushalt
Informationen rund um den Haushalt
Der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Barleben um 87 Prozent von etwa 31 Millionen Euro im Jahr 2012 auf rund 3,9 Millionen Euro im Jahr 2014 drängt die Gemeindeverwaltung zu drastischen Einsparungen und dem Auflegen eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Die durch den Bürgermeister umgehend verhängte Haushaltssperre gilt nach wie vor. Zwar ist das vom Finanzbereich der Gemeindeverwaltung erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept von der Kommunalaufsicht genehmigt worden, der Haushalt 2015 jedoch nicht. Die Verwaltung arbeitet daher gleich am Haushalt für das Jahr 2016 und an der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
„In zahlreichen Haushaltsberatungen in der Verwaltung sowie nachfolgend im Januar in den gemeindlichen Gremien werden Möglichkeiten zur Reduzierung der Haushaltsaufwendungen und zur Einnahmenerhöhung diskutiert und abgestimmt“, erklärt Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Er weiß aber auch, dass sich die Bevölkerung indes auch andere Fragen stellt. Wie kann ein so drastischer Gewerbesteuerrückgang passieren? Hätte man sich darauf vorbereiten können? Warum hat die Gemeinde keine Rücklagen gebildet? „Die Öffentlichkeit diskutiert und findet Antworten, aber manchmal nicht die richtigen“, so Keindorff.
Von einem anderen Standpunkt aus betrachtet erscheinen da die Dinge oft viel klarer. So ist es aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar und einleuchtend, möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften und die Steuern so gering wie möglich zu halten. Um das zu erreichen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. So kann ein Unternehmen Investitionen tätigen und beispielsweise eine neue Produktionsanlage anschaffen. Die Anschaffungskosten sind über Jahre abzuschreiben und schmälern den jährlichen zu besteuernden Ertrag. Eine andere Möglichkeit ist die Splittung eines großen Unternehmens in viele kleine Unternehmensbereiche mit eigenen Bilanzen deren jeweiliger Hauptsitz in Regionen oder Länder verlegt wird, in denen sie weniger Steuern zahlen müssen. Fakt ist, dass strategische Entscheidungen in einem Unternehmen, die zu einer Steuerersparnis führen sollen, sei es durch abschreibungsfähige Investitionen, durch das Verlegen des Hauptsitzes an einen anderen Ort oder durch das Auflösen ganzer Geschäftsbereiche, ausschließlich intern getroffen werden. Die Gemeinde Barleben hat keinen direkten Einblick in die Überlegungen der Unternehmen.
Das Bilden von Liquiditätsrücklagen, etwas auf „die hohe Kante packen“, um sich auf einen solchen Fall vorzubereiten, das war Kommunen durch den Gesetzgeber bis zum Inkrafttreten des neuen Kommunalverfassungsgesetzes im Juli 2014 nicht erlaubt. „Bei Investitionen, zum Beispiel in die Infrastruktur, mussten wir vorrangig die vorhandenen Finanzmittel aus der Rücklage verwenden, statt zum Beispiel günstiger Kredite. Nichts bewegen war die Alternative. Nein danke! Da taten wir besser daran, in die eigene Zukunft zu investieren“, sagt der Bürgermeister. Was in der Gemeinde Barleben bis zum heutigen Zeitpunkt an Tief- und Hochbaumaßnahmen entwickelt wurde, entspricht einem bilanzierbaren Gegenwert von etwa 106.000.000 Euro.