Illegale Müllentsorgung nicht auf Barleber Gemeindegebiet
Illegale Müllentsorgung nicht auf Barleber Gemeindegebiet
Die Anfang April aufgedeckte illegale Müllentsorgung nahe der L 47 Richtung Meitzendorf südlich des Mittellandkanals ruft nicht die Gemeinde Barleben auf den Plan.
Die unerlaubte Abfallentsorgung erfolgte auf einem Privatgrundstück, das sich in der Gemarkung Wolmirstedt befindet. Die zuständige Verfolgungsbehörde ist das Umweltamt des Landkreises Börde.
Die Gemeinde Barleben ist weder örtlich noch sachlich betroffen und in keiner Verantwortlichkeit.
Anfang April waren in der Nähe der Ortschaft Meitzendorf ca. 200 Tonnen unerlaubt abgelegten Restmülls entdeckt worden. Das Landeskriminalamt hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.