Haushaltssperre wird nicht aufgehoben
Haushaltssperre wird nicht aufgehoben
Die durch den Bürgermeister der Gemeinde Barleben Franz-Ulrich Keindorff am 8. Mai dieses Jahres angeordnete hauswirtschaftliche Sperre wird auch nach Beschluss des Nachtragshaushaltes durch den Gemeinderat und Bestätigung durch die Kommunalaufsicht nicht aufgehoben.
Wegen Forderungen aus Gewerbesteuerrückzahlungen für die Jahre 2003 bis 2007 in Höhe von 3,4 Millionen Euro inklusive rund 1 Millionen Euro Zinsen wird der Haushalt erneut belastet.
Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die sogenannten Pflichtaufgaben der Gemeinde. Diese werden weiterhin in vollem Umfang und nach gesetzlich vorgesehenem Maß erfüllt. Da die Gemeinde Barleben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von freiwilligen Aufgaben übernommen und diese in überdurchschnittlicher Qualität bewältigt hat, können diesbezüglich durch Einschränkungen deutliche Einsparungen erzielt werden. Derzeit wird durch die Gemeindeverwaltung ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet, das helfen soll, in den Jahren von 2015 bis 2023 die Schieflage des Haushaltes wieder zu berichtigen.