Halteverbot in der Straße Zum Adamsee in der Ortschaft Barleben

Halteverbot in der Straße Zum Adamsee in der Ortschaft Barleben    

Das Ordnungsamt möchte aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass in der Straße "Zum Adamsee" im Bereich von der Alten Kirchstraße bis zum 2. Bahnübergang absolutes bzw. eingeschränktes Haltverbot (siehe Kennzeichnung) angeordnet ist.
In den vergangenen Wochen wurden und auch zukünftig werden Kontrollen durchgeführt. Festgestellte „Falschparker“ müssen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und damit mit einer Geldbuße rechnen.
Zusätzlich weist das Ordnungsamt darauf hin, dass der See selbst sowie der Bereich herum immer noch dem Bergrecht unterliegen, d.h., das Gelände ist Betriebsgelände und liegt in privater Hand. Der Eigentümer hat darauf durch entsprechende Beschilderung hingewiesen. Das Betreten des Betriebsgeländes kann den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als Straftat erfüllen.

Bau- und Ordnungsamt



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