Grundstückseigentümer können sich Erneuerungen am Haus fördern lassen
Grundstückseigentümer können sich Erneuerungen am Haus fördern lassen
Im Barleber „Ortskern“ wurden in den beiden vergangenen Jahrzehnten im Rahmen des Programms „Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich“ die Straßen und Gehwege ausgebaut, Plätze neu gestaltet und zahlreiche Bäume gepflanzt. Auch die im Ortskern gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. das Rathaus, die Bibliothek und das Verwaltungsamt sind saniert.
Der Breiteweg ist heute die lebendige Achse des Ortes mit großzügigen Verweilbereichen und Gebäuden, die Wohnungen, Einkaufsmöglichkeiten, Verwaltungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen beherbergen. Alle diese Vorhaben sprechen für die gewachsene Attraktivität Barlebens.
Zahlreiche Grundstückseigentümer haben mit großem Engagement und viel Geld Dächer, Fassaden, Fenster, Türen und Tore der alten Bausubstanz erneuern lassen. Bei über 90 Gebäuden hat die Gemeinde auf Grundlage der „Förderrichtlinie Ortskern“ und jeweils nach Beschluss des Ortschaftsrates einen finanziellen Zuschuss bewilligt. Von der Gemeinde wurden dafür insgesamt mehr als 970.000,00 € bereitgestellt.
Die sanierten „alten“ Gebäude und die Neubauten bestimmen positiv das heutige Ortsbild.
Seit 2014 wurden von der Gemeinde auf Grundlage der vom Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation ermittelten sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen mit vielen Eigentümern Vereinbarungen über die Zahlung des sogenannten Ablösebetrages getroffen. Damit verfügt die Gemeinde über Finanzmittel, um einerseits die noch vorhandenen, städtebaulichen Missstände im öffentlichen Bereich zu beseitigen und um andererseits die Eigentümer weiterhin bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen.
Allerdings ist absehbar, dass die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern Barleben“ nicht mehr unbegrenzt weitergeführt wird. Die Gemeindeverwaltung will Grundstückseigentümer nochmals dazu animieren, beabsichtigte Dacheindeckungen, den Austausch von Fenstern und Türen, die Fassadenerneuerung oder die Sanierung von straßenseitigen geputzten Mauern und Hoftoren nicht „auf die lange Bank“ zu schieben. Eine Förderung von 15 bis 40 Prozent der entsprechenden Investitionskosten ist möglich. Die für das Ortsbild von Barleben besonders typischen straßenbegleitenden Bruchsteinmauern können sogar mit bis zu 60 Prozent der Baukosten gefördert werden.
Darüber hinaus kann ein zur Erhaltung und Pflege des Ortsbildes erforderlicher und von der Gemeinde bestätigter städtebaulicher Mehraufwand bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Nach Aufhebung der Sanierungssatzung werden diese Möglichkeiten zur Förderung der Grundstückseigentümer nicht mehr bestehen. Eigentümer oder Verfügungsberechtigter eines im Sanierungsgebiet „Ortskern Barleben“ gelegenen Grundstücks, die derartige Vorhaben beabsichtigen, können sich mit dem Bauamt der Gemeinde Barleben in Verbindung setzen. Gern wird man Sie ausführlich über die Fördermöglichkeiten informieren.
Ansprechpartnerin:
Kathrin Eckert
Telefon: 039203 5652621
E-Mail: kathrin.eckert@barleben.de
Bildtext: Noch bis 2017 können sich Grundstückseigentümer im Barleber Ortskern Erneuerungen an ihren Häuser fördern lassen.
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