Gemeinde erstattet Eltern zu viel bezahlte Kitakosten
Gemeinde erstattet Eltern zu viel bezahlte Kitakosten
Eltern, deren Nachwuchs im Jahr 2015 eine Kindereinrichtung der Gemeinde Barleben besucht haben, können sich derzeit über eine Kostenerstattung von der Gemeinde freuen. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg. Das Gericht stellte fest, dass die Kitakostenbeitragsatzung 2015 aus formellen Gründen nicht rechtskonform war. Die entsprechenden Beitragsbescheide, welche die Gemeinde bereits an die Eltern verschickt hatte, wurden aufgehoben und die Beitragssätze auf der Grundlage der nun wieder gültigen Satzung aus dem Jahr 2013 neu berechnet.
Eltern, die die so genannten Kitabeiträge für 2015 bereits bezahlt hatten, bekommen die zu viel gezahlten Beiträge nun erstatten.
„Die Eltern müssen dafür nicht tätig werden“, erklärt Birgit Lehmann, zuständige Bereichsleiterin Bürgerservice. „Jeder einzelne Bescheid wird bearbeitet“, so Lehmann weiter. Das nimmt allerdings einige Zeit in Anspruch, auch wenn die ersten Erstattungen bereits gezahlt sind.
Um die Angelegenheit dennoch möglichst zügig abzuschließen, hat der Bürgermeister die Entscheidung getroffen, dass sich die zuständige Mitarbeiterin an einem Tag in der Woche ausschließlich mit der Bearbeitung der Beitragsbescheide beschäftigt. Unterstützung bekommt sie ab 01. November. Eine Mitarbeiterin, die während der Sommersaison am Jersleber See gearbeitet hat, wird sich dann ebenfalls mit der Bearbeitung der Bescheide befassen.