Gegendarstellung

Gegendarstellung 

zum Leserbrief von Dr. Detlev Thormeyer, Vorsitzender des Fördervereins der Ganztagsschule in Barleben unter der Überschrift „Gedankenlose Äußerungen helfen grundsätzlich nicht weiter“ am 23.06.2015 in der Wolmirstedter Volksstimme >>hier lesen<<                        

In seinem Leserbrief zu dem Zeitungsartikel „Gerüchteküche brodelt“, veröffentlicht unter der Überschrift „Gedankenlose Äußerungen helfen grundsätzlich nicht weiter“, am 23.06.2015 in der Wolmirstedter Volksstimme im Lokalteil Barleben, äußert der Vorsitzende des Fördervereins der Ganztagsschule in Barleben, Dr. Detlev Thormeyer, einige Behauptungen, die nicht richtig sind und teilweise gedankenlos in falschen Zusammenhang gebracht werden.
Als Bürgermeister der Gemeinde Barleben sehe ich mich verpflichtet, diese Dinge hier richtig darzustellen. Ich stelle fest, dass ein Projekt mit dem Arbeitstitel „Anbau/Komplettsanierung ehemalige Grundschule Barleben“ nicht wie behauptet auf Seite 59 des Haushaltsplanes aufgeführt ist. Richtig ist, dass ein solches Projekt in der Anlage 3 auf Seite 59 (Prioritätenliste) im Haushaltskonsolidierungskonzept dargestellt ist. Diese Prioritätenliste ist allerdings eine rein freiwillige Liste und die aufgeführten Maßnahmen sind nicht festgeschrieben und auch nicht bindend!

Gemäß eines Runderlasses des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt bezüglich konkreter Hinweise zur Haushaltskonsolidierung wird die Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen empfohlen. Hierbei müssen strenge Einordnungskriterien befolgt werden, um daraus ableiten zu können, welche Investitionen prioritär behandelt werden sollen. So haben Fortsetzungsmaßnahmen aus Vorjahren (Priorität A) Vorrang vor Neumaßnahmen. Investitionen für Pflichtaufgaben (Priorität B) haben Vorrang vor Investitionen für freiwillige Aufgaben. Mit Drittmitteln finanzierte Vorhaben haben Vorrang vor mit Eigenmitteln finanzierte Maßnahmen. Dem Gemeinderat obliegt es letztlich im Rahmen des Haushaltsvollzuges des jeweiligen Haushaltsjahres zu beschließen, welche Investitionen innerhalb der dargestellten Prioritäten Vorrang haben, wobei die A-Projekte grundsätzlich vor den B-Projekten einzustufen sind.

Ebenfalls stelle ich mit Betonung fest, dass die Stark-III-Förderung des Landes Sachsen-Anhalt als letztmalige Chance gilt, Kindereinrichtungen mit Hilfe von Drittmitteln zu sanieren und energieeffizienter herrichten zu können. Deshalb waren bereits im 1. Nachtragshaushalt 2014 Stark III-Projekte u.a. die Grundschule, der Kindergarten und die Kinderkrippe in der Ortschaft Barleben mit den voraussichtlichen Antrags- und Planungskosten veranschlagt. Das bedeutet, sie waren geplant.  Beantragt wurde nichts, sondern der entsprechende Bedarf angemeldet. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen hätte ca. 5,2 Millionen Euro gekostet.
Im Zuge weiterer konsolidierender Prüfungen müssen jedoch alle investiven Projekte der Prioritätenliste kritisch hinterfragt werden. Dies hat die Verwaltung auf meine Veranlassung für die zuvor genannten Einrichtungen getan und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass mit der Zusammenlegung der Schulen und der anschließenden Zentralisierung des Hortes, des Kindergartens und der Kinderkrippe in der dann ehemaligen Grundschule Personalkosten und Sachkosten in Höhe von ca. 300.000 Euro jährlich gespart werden könnten.
Darüber hinaus würden sich die Investitionskosten für die Zentralisierung der Kindereinrichtungen um etwa 900.000 Euro auf ca. 4,3 Millionen Euro reduzieren. Da diese Investitionen mit bis zu 75% gefördert werden können, würde der zu finanzierende Eigenanteil der Gemeinde Barleben um mehr als 200.000 Euro gesenkt werden.

Weiterhin stelle ich fest, dass die Gemeindeverwaltung sehr wohl daran interessiert ist, ob die Ganztagsschule einem erhöhten Platzbedarf unterliegt. Deshalb wurde die Schulleiterin Frau Kukuk bereits bei der ersten Vorstellung des Vorhabens am 26.03.2015 gebeten, diesbezüglich ihre Bedenken, Anregungen und konstruktiven Hinweise mitzuteilen. Allerdings enthielt die erste Stellungnahme von Frau Kukuk vom 07.04.2015 keine konkreten Aussagen, sondern nur allgemeine Äußerungen, wie „Ganztagsschule, wirtschaftsorientiert, Gemeinschaftsschule vorgesehen – deshalb erhöhter Bedarf“. Auch die schriftliche Nachfrage vom 07.05.2015, mit der u.a. das Konzept Ganztagsschule, Stundenpläne und eine Aussage, wann die Teilung der Klassen notwendig wird, abgefordert wurde, ist von Frau Kukuk am 19.05.2015 mit „Gemeinschaftsschule vorgesehen, deshalb stellt sich das Thema einer Zusammenlegung nicht“ nur lapidar beantwortet worden.

Bezüglich der Aussage, die Schüler der Grundschule müssten täglich von der Schule bis zum Hort durch den halben Ort laufen, stelle ich fest, dass die Strecke lediglich 700 bis 800 Meter (ca. 15 Minuten) misst. Je nachdem, ob die Schüler die Abendstraße oder den Breiteweg wählen. Zum Vergleich: Für den Weg vom Kindergarten bis zur Mittellandhalle benötigen die Kindergartengruppen etwa 10 – 15 Minuten.

Weiterhin stelle ich fest, dass die Nutzung von Fachkabinetten als Klassenräume nur bei steigenden Schülerzahlen, entsprechend der Prognose zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde und nur vorübergehend vorgesehen ist. Zurzeit liegen die Schülerzahlen der Ganztagsschule – aus welchen Gründen auch immer - deutlich unter der Prognose. Dass beispielsweise in einem Biologie-Kabinett aus Sicherheitsgründen nicht gegessen und getrunken werden kann, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Denn auch dazu gab es bisher keine begründeten Aussagen seitens der Schulleitung der Ganztagsschule. Was die Brandschutztüren zwischen einigen Räumen betrifft, sollen die nicht verstellt werden, sondern für den klassenübergreifenden Unterricht genutzt werden. Auch dafür kann eine praktikable Lösung nur in der weiteren Zusammenarbeit in den sich konstituierenden Arbeitsgruppen erarbeitet werden, wovor  Frau Kukuk sich bisher ausdrücklich sperrt.

Auch stelle ich fest, dass ich derzeit keine Kenntnis von einer Vereinbarung der (geplanten!) Gesamtschule in Barleben und der Gutenberg Gesamtschule in Wolmirstedt habe, wonach offensichtlich aus Kapazitätsgründen Schüler der Gutenberg Gesamtschule an der (immer noch!) Ganztagsschule in Barleben aufgenommen werden sollen. Bisher gibt es lediglich einen halbseitigen Antrag der Schulleitung der Ganztagsschule in Barleben zur Bildung einer Gemeinschaftsschule an die Gemeinde als Schulträger. Hierzu ist nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Vorlage eines ausführlichen Konzeptes erforderlich. Unter § 5b Absatz 7 heißt es: „…Mit dem Antrag ist ein Konzept nach Absatz 3 einzureichen. Über den Antrag entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und ………. auf der Grundlage einer Bewertung des Konzepts.“ Das bedeutet, dass eine Abstimmung über den Antrag nur auf Grundlage des Konzeptes erfolgen kann. Und das liegt mir trotz schriftlicher Abforderung bisher noch nicht vor.

Ich will weder an der Attraktivität der Gemeinde Barleben und schon gar nicht an der Zukunft der jungen Generation sparen. Meine und die Anstrengungen meiner Mitarbeiter gehen dahin, die unverschuldete finanzielle Situation der Gemeinde mittels eines tragfähigen Haushalskonsolidierungskonzeptes, wie es der Gesetzgeber in einer solchen Situation ausdrücklich fordert, möglichst unbeschadet zu überstehen. Bei allen konstruktiven Diskussionen um eine mögliche Schulzusammenlegung muss auch der Gedanke  geäußert werden, ob der Erhalt der Ganztagsschule am Standort Barleben als freiwillige Aufgabe der Gemeinde auch dann weiterhin gesichert ist, wenn alles bleibt, wie es ist. 

Franz-Ulrich Keindorff
Bürgermeister
Gemeinde Barleben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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