Gartenabfälle dürfen ab 1. Mai nicht mehr verbrannt werden
Gartenabfälle dürfen ab 1. Mai nicht mehr verbrannt werden
Abschied nehmen, heißt es ab dem 1. Mai 2017 von der langjährigen Möglichkeit, Gartenabfälle zu verbrennen. Durch den Landkreis wurde nun entschieden, ab dem 1. Mai 2017 die Brennordnung außer Kraft zu setzen. Den Kleingärtnern und Hausbesitzern ist es nunmehr noch einmal möglich, in der Zeit vom 15.03.2017 bis zum 31.03.2017 ihre Gartenabfälle zu verbrennen.
Die Brennordnung vom 25. September 2012 wurde auf Grundlage einer Landesverordnung aus dem Jahr 1993 erlassen. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städten hielten zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten für pflanzliche Abfälle vor. Diese Situation hat sich heute grundlegend verändert. Die entsprechende Aufhebungsverordnung hat der Landkreis Börde im Amtsblatt veröffentlicht.
Pressemitteilung des Landkreises Börde >>Gartenabfallverbrennung im Landkreis Börde<<
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