Für Ortskernsanierung stehen weiterhin Mittel zur Verfügung, Ausschreibungspakete für Klimaschutzmaßnahmen zusammengefasst

Für Ortskernsanierung stehen weiterhin Mittel zur Verfügung, Ausschreibungspakete für Klimaschutzmaßnahmen zusammengefasst                              

In einem ersten Bericht informierte die Gemeindeverwaltung bereits über folgende Themen bei der Einwohnerversammlung in Barleben Anfang März. Neben der hauswirtschaftlichen Situation der Gemeinde Barleben, den geänderten Entgeltordnungen für die Räumlichkeiten und die Sportstätten im Komplex Mittellandhalle sowie der Bürgerhäuser und Informationen zur Umsetzung des Förderprogramms Stark III IKT – Multimedia an Schulen, standen zur ersten Einwohnerversammlung in Barleben Anfang März noch weitere Themen auf der Tagesordnung. Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff hatte für das Bürgerforum seine Bereichsleiter mit an das Podium geholt und sie zu den entsprechenden Punkten zu Wort kommen lassen. So informierte der Leiter des Unternehmerbüros, Sven Fricke, über den derzeitigen Stand hinsichtlich der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Gemeinde. Derzeit lässt die Verwaltung einige Maßnahmen auf ihre Machbarkeit prüfen. Dazu gehören der Ausbau eines Fernwärmenetzes im Ortskern Barleben, ein Fernwärmenetz in der Ortschaft Meitzendorf, die Kombination thermischer Solarkollektoren mit einem Lärmschutzwall an der Bundesstraße 189, LED-Beleuchtung für Straßen und Gebäude sowie Einzelmaßnahmen an kommunalen Gebäuden. In der weiteren Bearbeitung wurden die Einzelmaßnahmen nach Thema und Örtlichkeit strukturiert und in Vorbereitung der Ausschreibungen zu drei Paketen zusammengefasst.
In einer öffentlichen Veranstaltung, voraussichtlich im April dieses Jahres, werden die Untersuchungsergebnisse den gemeindlichen Gremien und allen Interessierten vorgestellt.
Für die Durchführung der Machbarkeitsstudien sind Fördermittel in Höhe von 217.200 Euro über das Projekt Sachsen-Anhalt KLIMA beantragt und genehmigt worden. Mit dem 20-prozentigen Eigenanteil ergibt sich daraus eine Gesamtinvestitionssumme von 271.500 Euro.
Des Weiteren wurden die etwa fünfzig Besucher der Einwohnerversammlung über den aktuellen Stand des Vorhabens Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben informiert. Keindorff hob hervor, dass die Gemeinde Grundstückseigentümern, deren Haus im Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben liegt und die mit Abschluss der Sanierung und der Aufhebung der Satzung voraussichtlich im Jahr 2018 einen Ausgleichsbetrag zahlen müssen, die für beide Seiten lukrative Möglichkeit der vorzeitigen Ablöse anbietet. Im Jahr 2015 immerhin noch mit einem Nachlass von 5 Prozent.
Der Abschluss von Ablösevereinbarungen hat für beide Vertragsparteien Vorteile. Der Eigentümer kann sich sicher sein, dass mit der Zahlung des Ablösebeitrages keine Nacherhebung durch die Gemeinde erfolgen kann. Die Gemeinde wiederum kann mit den finanziellen Einnahmen sofort selbst wieder Investitionen im Sanierungsgebiet tätigen und auch private Einzelvorhaben im Sanierungsgebiet weiterhin fördern. Bis zum Ende der Sanierungssatzung sollen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben noch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Schulstraße - Parkplatz, Fußweg und Parktaschen; Alte Kirchstraße 15 – Parkplatz; Verbindungsweg zwischen Friedensplatz und Burgenser Straße; Einfriedung Hansenstraße 41; Schulstraße – Belagwechsel; Ernst-Thälmann-Straße – Belagwechsel.
In diesem Zusammenhang machte der Bürgermeister erneut darauf aufmerksam, dass auch weiterhin private Vorhaben entsprechend der Förderrichtlinie „Ortskern“ im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert werden. Möglich ist dies, da die Ablösebeiträge Mittel sind, die zweckgebunden wieder eingesetzt werden müssen. Anders hingegen verhält es sich bei der Wohnbau- und der Wohnraumförderung der Gemeinde. Die Zuschüsse für die Errichtung eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. für den Um- und Ausbau von selbstgenutztem Wohnraum werden aufgrund der angespannten Finanzsituation der Gemeinde vorerst nicht mehr ausgezahlt.
Als letzter Punkt stand die Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen der Gemeinde Barleben auf der Tagesordnung. Nach dem Inkrafttreten des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im August 2013 mussten viele Kommunen die Gebühren für ihre Kinderbetreuungsstätten neu kalkulieren. Das KiföG sieht neben den Landeszuweisungen (206,93 € für Kinder unter drei Jahren, 122,38 € für Kinder von 3 bis 6 Jahren und 58,40 € für Hortkinder) und dem Anteil der Landkreise (53 Prozent der Landeszuweisung) eine Kostenteilung zwischen Kommunen und Eltern vor, bei der die Eltern mit bis zu 50 Prozent zur Kasse gebeten werden können.
Ein Krippenplatz in einer der drei Einrichtungen in der Gemeinde Barleben kostet im Durchschnitt 1.117,63 Euro (10 h). Der Elternbeitrag in Höhe von 180 Euro entspricht einem Anteil von ca. 16 Prozent. Knapp 950 Euro (84 Prozent) übernehmen das Land (206,93 €), der Landkreis (109,67 €) und die Gemeinde (621,03 €). Nach dem KiFöG wäre sogar ein Elternanteil in Höhe von 400,02 Euro rechtlich in Ordnung.

Bildtext: Zweimal im Jahr finden in Barleben Einwohnerversammlungen statt. An der ersten im Jahr 2015 Anfang März zeigten die Bürgerinnen und Bürger großes Interesse und waren zahlreich erschienen.

 



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