Fünf Jahre Einheitsgemeinde Barleben

Fünf Jahre Einheitsgemeinde Barleben

Am 1. Juli 2004 hatten die eigenständigen Gemeinden Ebendorf, Barleben und Meitzendorf aufgehört, zu existieren. Entstanden war die Einheitsgemeinde Barleben mit den drei Ortschaften Ebendorf, Barleben und Meitzendorf. Ein Schritt, der sich in jeder Beziehung für alle gelohnt hat, stellte Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff auf der Festveranstaltung fest, um hervorzuheben, was alles in diesen fünf Jahren gemeistert wurde. Die Marketingstrategie “Sechs Richtige für Barleben“, in der von gravierenden Verbesserungen im sozialen Umfeld bis hin zu wichtigen Standortfaktoren für Investoren die Rede ist, konnte nach den Worten des Gemeindeoberhauptes in allen drei Ortschaften umgesetzt werden.  Diesen Weg haben vor allem Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und sein Stellvertreter Jörg Meseberg geebnet und begleitet. Deshalb erhielten sie aus den Händen des Gemeinderatsvorsitzenden Reinhard Lüder auf Grund einer Entscheidung der Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates die erstmals verliehene Ehrenmedaille Barlebens in Gold (Foto).
Dabei  war der Weg zur Einheitsgemeinde nicht in Rosen gebettet, weil immer das Damokles-Schwert der Eingemeindung nach Magdeburg über Ebendorf und Barleben schwebte. Nach einem  Bürgerentscheid, bei dem sich  im Mai  2001 über 90 Prozent der Bürger für die Einheitsgemeinde ausgesprochen hatten, gingen weitere drei Jahre bis zu deren Gründung ins Land.  Eines hat sich dabei immer wieder gezeigt: Barleben vermag Herausforderungen zu meistern, die Barleber setzen ihren Elan, ihre Kreativität und ihre Kraft daran, etwas für ihren Ort, ihre Heimat zu tun, so Keindorff.
Bördekreis-Landrat Thomas Webel gratulierte der Einheitsgemeinde zum fünfjährigen Jubiläum. Die Welt geht nicht unter, wenn man in einer Einheitsgemeinde wohnt, stellte Webel fest. Genau wie Barlebens Bürgermeister forderte Webel, dass der unsägliche Paragraf 19 a des Sachsen-Anhaltischen Finanzausgleichsgesetzes verändert werden muss, nach dem Gemeinden, die aufgrund ihrer Steuereinnahmen selbständig existieren können, zusätzliche Abgaben ans Innenministerium leisten müssen.