Erstattung von Kitabeiträgen: Widersprüche sind alle bearbeitet

Erstattung von Kitabeiträgen: Widersprüche sind alle bearbeitet          

Eltern, die ihren Nachwuchs im Jahr 2015 in einer Kindereinrichtung in der Gemeinde Barleben angemeldet hatten, haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge. In dieser Angelegenheit hatte die Verwaltung mit den Fällen begonnen, in denen die Eltern Widerspruch gegen ihre Kitakostenbeitragssatzung 2015 eingelegt hatten. Alle 214 Fälle sind mittlerweile bearbeitet und erstattet worden, es sei denn, es bestehen in Einzelfällen Forderungen seitens der Gemeinde. Anspruch auf Rückerstattung der sogenannten Kitabeiträge haben jedoch auch die Eltern, die keinen Widerspruch eingelegt hatten. Die Bearbeitung dieser Fälle dauert an. Derzeit sind noch etwa 300 Fälle offen. „Selbstverständlich wollen wir die Angelegenheit rasch zu Ende bringen. Dennoch werden wir hierbei auch die Kosten im Blick haben müssen. Für die Bearbeitung der Bescheide kurzzeitig mehr Personal zur Verfügung zu stellen, würde sich auf die Kitabeitragshöhe auswirken, denn diese Personalkosten fließen dann auch anteilig in die Berechnung mit ein“, sagt Bürgermeister Frank Nase.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg war die Kitakostenbeitragssatzung 2015 aus formellen Gründen nicht rechtskonform. Die entsprechenden Beitragsbescheide, welche die Gemeinde bereits an die Eltern verschickt hatte, wurden aufgehoben und die Beitragssätze auf der Grundlage der zu dieser Zeit wieder gültigen Satzung aus dem Jahr 2013 neu berechnet. Eltern, die die Kitabeiträge für das Jahr 2015 bereits gezahlt hatten, bekommen die zu viel gezahlten Beiträge erstattet.



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