Entscheidung: Elektronische Einladungen zu Gemeinderatssitzungen rechtens
Entscheidung: Elektronische Einladungen zu Gemeinderatssitzungen rechtens
Verwaltungsgericht urteilt im Streit zwischen Kommunalaufsicht und Gemeinde Barleben um Praxis bei Sitzungseinladungen
Die Verwaltung der Gemeinde Barleben darf ihre Praxis, den Mitgliedern des Gemeinderates und der Ausschüsse die Sitzungsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Wege bereitzustellen, weiterhin fortsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht in Magdeburg in seinem Urteil vom 19.01.2015 entschieden.
Im August 2014 hatte sich das Gemeinderatsmitglied Ramona Müller von der Fraktion Freie Wähler/Piraten an die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde gewandt. Zusammen mit einem weiteren Fraktionsmitglied sowie einem Ortschaftsratsmitglied und einem sachkundigen Einwohner sperrte es sich gegen die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses durch den Barleber Gemeinderat im April 2013, zum effizienteren Einsatz von Ressourcen den elektronischen Mandatsarbeitsplatz einzuführen und zukünftig die Sitzungsunterlagen ausschließlich elektronisch bereitzustellen.
Die Kommunalaufsicht verfügte daraufhin mit sofortiger Wirkung, dass die besagten Ratsmitglieder ihre Sitzungseinladungen und die dazugehörigen Unterlagen weiterhin in Papierform bekommen. Darüber hinaus sollte die Gemeinderatssitzung vom 30.10.2014 aufgrund der vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ladung wiederholt werden.
Gegen die sofortige Vollziehung der Verfügung der Kommunalaufsicht hatte die Gemeinde Barleben Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde durch das Verwaltungsgericht in Magdeburg stattgegeben.
In dem Urteil des Verwaltungsgerichtes heißt es: „Eine Pflichtverletzung…durch die praktizierte elektronische Einberufung von Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse – nämlich auch ohne vorherige Zustimmung des Mandatsträgers – liegt nicht vor.“ Es obliegt der Verwaltung, die Modalitäten der Einberufung zu ihren Sitzungen und Ausschüssen eigenverantwortlich als sogenannte innere Angelegenheit in der Geschäftsordnung zu regeln. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Barleben sind beide Handlungsvarianten genannt.
Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff ist zufrieden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes. Er sieht sich bestätigt und äußert sich knapp: „Die Position der Kommunalaufsicht war für mich von Anfang an nicht nachvollziehbar. Zumal sich diese Mitglieder der Fraktion Freie Wähler/Piraten damit gegen den derzeitigen Kurs der Verwaltung gestellt haben, Kosten zu reduzieren.“
Mit der Einführung der elektronischen Mandatsarbeit und der Bereitstellung mobiler Endgeräte verfolgt die Gemeinde Barleben das Ziel, die Sitzungsarbeit ökonomischer durchzuführen und langfristig Kosten zu sparen. Umfangreiche Sitzungsunterlagen müssen nicht mehr zeit- und kostenintensiv kopiert und dem Ratsmitglied zugestellt werden, sondern werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Mit der Umstellung auf die elektronische Mandatsarbeit für alle Mandatsträger spart die Gemeinde jährlich Kosten in Höhe von ca. 31.000 Euro. Gemessen in dem Zeitraum der Haushaltskonsolidierung bis 2023 ist das ein Betrag in Höhe von ca. 279.000 Euro.