Beratung zur Kapazität in den Kindereinrichtungen stattgefunden
Beratung zur Kapazität in den Kindereinrichtungen stattgefunden
Vertreter des Jugendamtes des Landkreises Börde, der Bodelschwing-Haus Wolmirstedt gGmbH, Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Mitarbeiter des Bereiches Bürgerservice der Barleber Verwaltung, zuständig für die Kindereinrichtungen in der Gemeinde, sind kürzlich für eine gemeinsame Beratung zusammen gekommen. Bei dem Treffen in Barleben ging es um die Auslastung in den Kindereinrichtungen in der Gemeinde.
Derzeit sind in vier von fünf Kindereinrichtungen mehr Kinder angemeldet, als laut Betriebserlaubnis erlaubt sind. Die Gemeinde hatte dafür Ausnahmegenehmigungen beim Jugendamt beantragt und erteilt bekommen. Diese Ausnahmegenehmigungen sind jedoch nur sechs Monate gültig und enden am 31.07.2017. Ab dann gelten wieder die Kapazitäten entsprechend der jeweiligen Betriebserlaubnis.
In der Kinderkrippe „Jenny Marx“ sind das 67 Kinder, im Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ 120 Kinder, im Hort 125 Kinder, in der Kindertagesstätte „Birkenwichtel“ 80 Kinder und in der Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ 92 Kinder. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Ebendorfer Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ der zum Gruppenraum umfunktionierte Container direkt auf dem zukünftigen Baufeld für den Kita-Neubau steht und spätestens zum Baubeginn im Herbst dieses Jahres zurückgebaut wird. In Folge dessen reduziert sich die Kapazität ab August auf 77 Kinder.
Rechtlich sieht die Situation so aus. Der Anspruch auf Kinderbetreuung richtet sich laut Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) „gegen den öffentlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat“ (§ 3 Absatz 4 KiFöG LSA). Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Börde. Das bedeutet, bestehen in den Barleber Einrichtungen über die Kapazitäten hinaus Bedarfe, ist der Landkreis in der Pflicht, in „einer für Kinder zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung“ (§ 3 Absatz 5 KiFöG LSA) geeignete Ausweichplätze anzubieten.
Soweit soll es jedoch nicht kommen. Bürgermeister Keindorff: „Wir haben ein großes Interesse daran, im Sinne der Eltern und der Kinder gleichermaßen eine sinnvolle und umsetzbare Möglichkeit zu schaffen, dass die Betreuung weiterhin in unserer Gemeinde stattfinden kann.“ Daran ist auch dem Landkreis gelegen. Herr Wendt vom Jugendamt sagt zu: „Wir unterstützen jegliche Anstrengungen der Gemeinde, die dazu führen werden, dass kein Kind in eine Einrichtung einer anderen Gemeinde gebracht werden muss.“
In der Beratung mit dem Jugendamt hat sich ein Vorschlag nach und nach als konkrete und kurzfristig umzusetzende Variante abgezeichnet. Demnach können die nach der Schulzusammenlegung von Grund- und Gemeinschaftsschule freigewordenen Räume der Grundschule bzw. des Hortes in Barleben als Quartier für einzelne Kindergartengruppen genutzt werden. Die räumlichen Gegebenheiten geben das her. Aufwändige Umbaumaßnahmen, zum Beispiel wegen geltender Brandschutz- und Hygienebestimmungen, sind nicht zu erwarten. Schließlich hatte das Jugendamt unter Beteiligung der entsprechenden Fachämter bereits zweimal Ausnahmegenehmigungen für den Hort erteilt.
Mittelfristig wird sich die Situation mit der Realisierung der Stark-III-Projekte Ersatzneubau der Kita in Ebendorf, Ersatzneubau der Kinderkrippe in Barleben, Umbau/Sanierung des Kindergartens und des Hortes Barleben am Standort der ehemaligen Grundschule, Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte in Meitzendorf wieder entspannen. Zwar sind vorerst nur die Fördermittel für den Ersatzneubau der Kita in Ebendorf bewilligt worden. „Wir gehen aber weiterhin davon aus, dass es auch für die anderen Anträge Bewilligungen gibt“, sagt der Bürgermeister. Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Stark-III Projekte ist jedoch ein genehmigungsfähiger Haushalt, der zurzeit leider nicht vorliegt.
Nach den Neu-, Umbau und Sanierungsmaßnahmen stehen in den jeweiligen Einrichtungen dann deutlich mehr Betreuungsplätze zur Verfügung. So kann beispielsweise in Ebendorf die Kapazität um ca. 30 Prozent gesteigert werden. Im Durchschnitt ergibt sich für jede Einrichtung zukünftig eine Kapazitätssteigerung von 23 Prozent.
Vorerst wird die Gemeinde für alle fünf Kindereinrichtungen erneut Ausnahmegenehmigungen beantragen. Das Jugendamt hat zugesagt, alles zu ermöglichen, um die Ausnahmegenehmigungen für einen längeren Zeitraum zu bewilligen, im Besten Fall bis zur Realisierung der Stark-III Projekte. Diesbezüglich wird die Gemeinde bei Neuigkeiten informieren.
Der Bereich Bürgerservice informiert, dass Eltern, deren Antrag auf Aufnahme ihres Kindes in eine Tageseinrichtung der Gemeinde Barleben bisher nicht entsprochen wurde, und die diesbezüglich an das Jugendamt des Landkreises verwiesen wurden, nicht erneut aktiv werden müssen. „Alle Anmeldungen bleiben weiterhin in unserer Datenbank“, so die Bereichsleiterin Birgit Lehmann.
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